Familienminister Haupt: Betreuung Schwerstkranker darf nicht am Geld scheitern

Finanzielle Abfederungsmaßnahmen für Familienhospizkarenz liegen heute zum Beschluss vor

Herbert Haupt
FPÖ

Heute liegen im Parlament wesentliche finanzielle Abfederungsmaßnahmen für die Familienhospizkarenz zur Beschließung vor. Familienminister Mag. Herbert Haupt betont in diesem Zusammenhang die enorme Wichtigkeit dieser Maßnahmen, die gerade jenen Personen zu Gute kommen soll, die es sich aus finanziellen Überlegungen heraus nicht leisten können, schwerkranke Angehörige zu pflegen.

„Diese Maßnahmen leisten einen bedeutenden Beitrag zur finanziellen Absicherung jener Personen, die es tatsächlich benötigen – Menschen, die aus Liebe todkranke Angehörige selbst pflegen, können dadurch in die Lage versetzt werden, diese Pflege durchzuführen bzw. zu organisieren“, so Haupt. Die Neuregelung sei in erster Linie dazu da, um Härtefälle abzufangen und von vorne herein auszuschließen. „Schwerkranke wünschen sich die Betreuung im vertrauten Rahmen der gewohnten Umgebung, dies ist angesichts der extremen körperlichen und seelischen Belastungen vor allem für Kinder enorm wichtig“, unterstreicht der Familienminister die große Bedeutung der Abfederungsmaßnahmen.

Für Zeiten der Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz wird die Beitragsleistung für die gestern beschlossene „Abfertigung neu“ vom FLAF getragen, um den Wert der so wichtigen Pflege in der eigenen Familie als Arbeitsleistung anzuerkennen. Vor allem frauenpolitisch bedeuten diese Maßnahmen eine enorme Verbesserung, ist Minister Haupt überzeugt: „Wie wir alle wissen, sind es in erster Linie die Frauen, die diese wertvolle Arbeit leisten und bisher einen Einbruch in ihrer Erwerbsbiografie und Alterssicherung in Kauf nehmen mussten.“

Nun sei ein wesentlicher Schritt hin zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf getätigt worden, außerdem werde nun die Leistung jener Menschen, die neben dem Beruf noch Sterbenskranke betreuen, gebührend anerkannt, bekräftigte der Familienminister. Folgende finanzielle Maßnahmen sieht die Familienhospizkarenz vor:

  • Durch die Einführung der Familienhospizkarenz haben Arbeitnehmer/innen erstmals die Möglichkeit u.a. eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts für die Sterbebegleitung oder die Begleitung schwerst erkrankter Kinder zu verlangen.
  • Das Gesetz sieht daher vor, dass für die Zeit des Entfalls des Arbeitsentgelts Geldzuwendungen aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bereit gestellt werden, um Härtefälle zu entschärfen.
  • Es sollen auch jene Personen einbezogen werden, denen ein Karenzurlaub bzw. eine Dienstfreistellung nach entsprechenden Regelungen im Dienstrecht des Bundes/ der Länder gewährt wird.
  • Auch Arbeitslosen, die eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen und sich vom Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe abmelden, wird die Möglichkeit der Gewährung einer Geldzuwendung eröffnet.
  • Auch an Personen, die eine Vollkarenz in Anspruch nehmen, soll auf Antrag das Pflegegeld, das der zu begleitenden pflegebedürftigen Person gebührt, für die Dauer dieser Karenz ausgezahlt werden, sofern keine stationäre Pflege vorliegt.
  • Bei offenen Verfahren auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes, soll eine Vorschussregelung ermöglichen, dass der Person, die die Hospizkarenz in Anspruch nimmt, unverzüglich die Geldleistung ausbezahlt werden kann. Die Vorschüsse an Pflegegeld sollen dabei mindestens in Höhe des Pflegegeldes der Stufe 3 (oder 4) erbracht werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der heute zur Beschlussfassung kommt, ist die erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder, für die es künftig eine bundeseinheitliche Regelung geben soll. Die Erhöhung beträgt monatlich Euro 133, ab 2003 ist eine neuerliche Erhöhung um Euro 7,3 bereits vorgesehen.

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