EU-Kommission klagt Mitgliedsstaaten

Die EU-Kommission teilt am 20. Dezember 2004 mit, dass Österreich, Deutschland, Finnland, Griechenland und Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden.

Flagge der Europäischen Union
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Der zuständige EU-Kommissar Vladimir Spidla zeigt sich verärgert, dass Österreich, Deutschland, Finnland, Griechenland und Luxemburg die im Jahr 2000 beschlossene Anti-Diskriminierungsrichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt haben und hat beim Europäischen Gerichtshof Klagen eingereicht.

Die Richtlinien untersagen eine Diskriminierung auf Grund des Alters, einer Behinderung, der Religion und der sexuellen Orientierung in Beschäftigung und bei der Berufsausbildung.

Die Richtlinien hätten bis spätestens Dezember 2003 umgesetzt werden müssen. Im Juni 2004 hatte die EU-Kommission gegen die genannten Staaten schon den zweiten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Da dies ohne Wirkung blieb, wurde nun die Klage eingereicht.

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