Bundesgesetzblatt

Erstes Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz in Kraft

Ein weiterer Schritt in Richtung Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Bereich der Arbeitswelt.

Am 24. Mai 2006 wurde im Plenum des Nationalrates ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Apothekengesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das MTF-SHD-Gesetz sowie das Sanitätergesetz geändert werden, also kurz das sogenannte Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz, beschlossen.

Damit wird im Wesentlichen die behindertendiskriminierende Berufszugangsvoraussetzung der „körperlichen und geistigen Eignung“ in den verschiedensten Berufsgesetzen eliminiert und damit, so die Intention des Gesetzgebers, zahlreiche Berufszugangsschranken, wie z. B. in den Medien zuletzt berichtet für blinde Juristen zum Richteramt oder sinnesbehinderte Menschen zum Lehramt, beseitigt.

Am 23. Juni wurde dieses erste Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz als BGBl. I Nr. 90/2006 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und trat somit am 24. Juni 2006 in Kraft.

Doch das kann nur der Beginn eines kontinuierlichen Prozesses der Schaffung von Behindertengleichstellung in allen Bereichen des täglichen Lebens gewesen sein, existieren doch nach wie vor, insb. im Verkehrs-, Schul-, Zivilrechts- und Baubereich, gravierende behindertenbenachteiligende und diskriminierende Zustände, die mit weiteren Behindertengleichstellungs-Begleitgesetzen sowohl des Bundes, aber auch der Länder, raschest zu beseitigen sind.

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