Entwurf neuer Bundesverfassung Österreichs angekündigt

Der Präsident des Österreich-Kovent, Dr. Franz Fiedler, möchte noch heuer einen Entwurf für eine neue Bundesverfassung vorlegen.

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Im Nachrichtenmagazin „Profil“ vom 25. Oktober 2004 spricht der Präsident des Österreich-Kovents, Dr. Franz Fiedler, über die Erfolgsaussichten und den Verhandlungsstand für eine neue österreichische Bundesverfassung.

Der Österreich-Konvent soll eine neue Verfassung entwerfen und wird daher auch als Verfassungskonvent bezeichnet. Fiedler möchte noch heuer einen Entwurf für eine neue Verfassung vorlegen, doch man solle „niemand überfordern“.

Wird Bund für Bauen zuständig?
Die politischen Verhandlungen im Parlament verlaufen aber sehr schwierig und auch das Verhältnis Bund-Länder ist angespannt, weil jeder befürchtet vom anderen über den Tisch gezogen zu werden.

„Theoretisch besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Konvents“, betont Fiedler, der zugibt, dass Sand ins Verhandlungsgetriebe gekommen ist. Manche Dinge – wie der „Denkmalschutz oder die Kultur“ sollte der Bund abgeben, andere wären aber „beim Bund wirklich besser aufgehoben“, erläutert Fiedler und nennt die Bauordnung: „Mir wäre es recht, wenn diese bundesweit vereinheitlicht würde. Das wünscht sich ja auch die Wirtschaft.“

Diese Kompetenzverlagerung zum Bund wäre auch für behinderte Menschen höchst interessant und wünschenswert. Derzeit müssen sich behinderte Menschen mit unterschiedlichen – meist unzureichenden Bestimmungen in den verschiedenen Landesbauordnungen herumschlagen.

Am 15. Dezember 2003 hatten Vertreterinnen und Vertreter von Behindertenorganisationen die Möglichkeit ihre Ziele für eine neue Verfassung dem Österreich-Kovent vorzutragen. Gefordert wurde u.a. eine ausdrückliche Bundeskompetenz in Behindertengleichstellungsfragen – ein Wunsch der unberücksichtigt bleiben dürfte.

Verfassungsbestimmung für behinderte Menschen?
Diskutiert wurde aber am 20. September 2004 in der 27. Sitzung des Ausschuss 4 die Frage „Recht von Menschen mit Behinderungen“. Es ging dabei um die Frage einer Verfassungsbestimmung für behinderte Menschen.

Die Standpunkte lagen jedoch weit auseinander. Es gab Stimmen, die die jetzige Verfassungsbestimmung streichen wollten und andere, die sie um subjekte Rechte erweitern wollen.

Anerkennung der Gebärdensprache?
Auch die Frage der Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache wurde erörtert. Das Protokoll hält fest: „In der Frage … einer verfassungsrechtlichen Verankerung der Gebärdensprache für gehörlose Menschen sind die Auffassungen im Ausschuss geteilt. Auffassungsunterschiede gibt es überdies in der Frage des Ortes einer verfassungsrechtlichen Verankerung der Gebärdensprache.“

Weniger kryptisch formuliert. SPÖ und GRÜNE fordern seit langem die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache, die ÖVP und FPÖ haben dies bisher nicht realisiert. Im Begutachtungsentwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz wurde die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache sogar wieder herausgenommen. Es gibt bisher auch keine Zusicherung, dass die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache – z. B. in Artikel 8 Bundesverfassungsgesetz – gleichzeitig mit einem Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen werden wird.

Der Österreich-Kovent könnte in den nächsten Monaten eine Totalreform der Bundesverfassung schaffen und so auch weitreichende Veränderungen für behinderte Menschen bewirken. Es könnte aber genauso gut auch passieren, dass man sich einigt, fast nichts zu verändern und alles beim alten zu belassen.

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