Entschieden: Erwin Buchinger für weitere vier Jahre Behindertenanwalt

Nun wurde die Entscheidung von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) anscheinend getroffen. Die Medien vermelden, dass Dr. Erwin Buchinger weitere vier Jahre Behindertenanwalt wird.

Erwin Buchinger
SPÖ

Im Oktober 2013 gab es eine Ausschreibung für die neue Funktionsperiode des Behindertenanwaltes bzw. der Behindertenanwältin.

Wie in der Vergangenheit, gab es auch dieses Mal Unruhe im Vorfeld. Die Presse schrieb sogar schon vor dem Hearing am 9. Dezember, dass Erwin Buchinger als neuer Behindertenanwalt als fix gilt.

Hearing der ÖAR – das Ergebnis

12 Personen (6 Frauen und 6 Männer) haben sich um den Posten der Behindertenanwältin/des Behindertenanwaltes beworben. Laut Unterlagen – die der BIZEPS-INFO Redaktion vorliegen – hat zumindest die Hälfte der BewerberInnen selbst eine Behinderung.

Die ÖAR hielt am 9. Dezember 2013 ein bewusst nicht öffentliches Hearing ab und lud dazu 2 Personen ein (Mag. Bernadette Feuerstein und Dr. Erwin Buchinger).

Anhand eines Beurteilungsbogens wurden vier mögliche Kategorien erstellt: „Sehr gut geeignet“ (Werte 1-1,3), „gut geeignet“ (Werte 1,4-2,2), „geeignet“ (Werte 2,3-3,9) sowie „nicht geeignet“ (Werte 4-5).

Sowohl Dr. Erwin Buchinger und Mag. Bernadette Feuerstein erhielten im ÖAR-Hearing die Eignungsbeurteilung „gut geeignet“. Die ÖAR reihte Dr. Erwin Buchinger (1,36) vor Mag. Bernadette Feuerstein (2,15). Dies wurde dem Sozialministerium mitgeteilt.

Zusammensetzung beim Hearing: Albert Brandstätter, Oswald Föllerer, Georg Leitinger, Michael Svoboda, Dr. Klaus Voget (Vorsitz) sowie Klaus Widl – weiters anwesend: Eringard Kaufmann (ÖAR-Protokoll) und Christina Meierschitz (ÖAR-Assistenz).

Umlaufverfahren Bundesbehindertenbeirat

Laut Bundesbehindertengesetz hat der Sozialminister auch den Bundesbehindertenbeirat anzuhören. Eine Sitzung dazu wurde aber nicht abgehalten, sondern die Mitglieder des Beirates erhielten am 12. Dezember 2013 ein Mail mit der Bitte „allfällige Äußerungen binnen 14 Tagen zu übermitteln“. Darin heißt es u.a. „Der Herr Bundesminister beabsichtigt, das Ergebnis des Hearings der Entscheidung über die Bestellung des Behindertenanwalts für die Periode ab 1. Jänner 2014 zu Grunde zu legen.“

Sozialminister entscheidet alleine

Eigentlich wäre für den Bundesbehindertenbeirat noch bis 26. Dezember 2013 Zeit gewesen, Rückmeldungen zu geben. Die Entscheidung des Sozialministers – und laut Gesetz entscheidet er alleine – dürfte aber schon längst gefallen sein.

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