Eingeschränkter Zugang zu literarischen Werken für blinde und sehbehinderte Menschen

Für den Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) inakzeptabel

Markus Wolf
BSVÖ

Anlässlich des Welt-Braille Tages am 4. Jänner macht der BSVÖ darauf aufmerksam, dass blinde und sehbehinderte Menschen weltweit immer noch mit einem eingeschränkten Zugriff auf literarische Werke konfrontiert sind.

Die Gesamtzahl der davon Betroffenen liegt in Österreich aktuell bei 318.000, von welchen 101.000 schwer sehbehindert sind. 146.000 Personen haben eine mittelschwere und 68.000 Menschen eine leichte Sehbehinderung.

In Anbetracht dieser Zahlen ist die Forderung nach uneingeschränktem Zugang zu Literatur für blinde und sehbehinderte Menschen umso wichtiger, da diverse Informationsmedien es uns erst ermöglichen, Meinungen zu bilden sowie unser Wissen anzureichern. Ein Zugang zu Informationen ist also ein essenzieller Faktor für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben.

Literatur für blinde und sehbehinderte Menschen kaum zugänglich

Laut Weltblindenunion sind in Europa nur 5% aller veröffentlichten literarischen Werke in barrierefreien Formaten, wie Braille oder als Audiobuch, verfügbar. Das kommt daher, dass man noch immer mit veralteten Urheberrechtsgesetzen zu kämpfen hat.  Verordnete Richtlinien von insgesamt zwei Drittel aller Staaten weltweit verwehren blinden und sehbehinderten Menschen die Verfügbarkeit von literarischen Werken in barrierefreien Formaten. Daraus folgend ergibt sich der Umstand, dass ein barrierefreier Zugang zu Druckerzeugnissen nur schwer möglich ist.

Der Vertrag von Marrakesch, welcher am 27. Juni 2013 aufgesetzt wurde, versucht dem entgegenzuwirken. Damit soll ein weltweiter Austausch von Literatur in barrierefreien Formaten gewährleistet sowie eine Anpassung der Urheberrechtsbestimmungen durchgeführt werden. Um das gewünschte Ansuchen durchzusetzen, muss der Vertrag jedoch zunächst von insgesamt 20 Mitgliedsstaaten unterschrieben und ratifiziert werden. Zum aktuellen Zeitpunkt haben 80 Staaten unterzeichnet, über weitere Zusagen wird bereits verhandelt.

Außerdem ist im Moment auch noch unklar, ob die Europäische Union den Vertrag für alle Mitgliedsstaaten bindend ratifizieren wird, ob dieser nur von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss oder ob es eine Ratifizierung sowohl von der EU als auch von ihren Mitgliedsstaaten geben wird. Diese Punkte werden momentan auf EU-Ebene diskutiert. Wünschenswert wäre ein zeitnaher Entschluss, da die Uneinigkeit der Mitgliedsstaaten erhebliche Verzögerungen herbeiführt.

BSVÖ fordert gemeinsames Vorgehen

„Die Forderung nach uneingeschränktem Zugang zur Literatur wird auch vom Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich mit Nachdruck unterstützt und ist ein wesentlicher Punkt in unserem Forderungskatalog 2014, für den wir uns auch 2015 stark einsetzen werden“, betont Dr. Markus Wolf, Präsident des BSVÖ.

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