Ein richtungsweisendes Vorhaben

Behindertenanwalt befürwortet Enthospitalisierungsprozess für Schwanberg

Siegfried Suppan
Suppan, Mag. Siegfried

Mit der gestern bekannt gegebenen Schließung des Landespflegeheimes Schwanberg bis 2017 trägt die Steiermärkische Landesregierung auch den Forderungen der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung Rechnung.

„Es ist dies ein bedeutender und richtungsweisender Schritt zum Abbau von Großeinrichtungen und zur Deinstitutionalisierung der Angebote für behinderte Personen in der Steiermark, und trägt damit auch zur Erfüllung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtekonvention bei“, begrüßt der Steirische Behindertenanwalt, Siegfried Suppan, diesen Beschluss.

Das für die jetzigen Bewohnerinnen und Bewohner von Schwanberg zu entwickelnde Enthospitalisierungsprozedere werde als Ziel folgerichtig die bedarfsgerechte und gemeindenahe Gestaltung der Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten haben müssen.

„Ich gehe davon aus, dass hier ein Modell entwickelt wird, das als Vorbild für weitere noch notwendige Schritte in Richtung möglichst umfassende mobile und ambulante Leistungen für Menschen mit Behinderungen dienen kann“, misst Suppan einem Erfolg der bevorstehenden Umsetzungsphase weitreichende Bedeutung zu.

Wichtig sei dabei, dass auf Basis individueller Bedarfserhebung adäquate Alternativen für die Bewohnerinnen und Bewohner gesucht bzw. entwickelt werden und sie nach einer professionell begleiteten Übergangsphase in die neue Lebenssituation wechseln können. Mit Barbara Weibold sei eine ausgewiesene Expertin für Projekte dieser Art beauftragt.

„Die ursprünglich für einen Umbau des Pflegeheimes vorgesehenen Mittel können somit für die Bereitstellung von zeitgemäßen Wohn- und Beschäftigungsangeboten für behinderte Personen verwendet werden“, zeigt sich Suppan abschließend erfreut über die neue Haltung der Landespolitik.

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