eCard als Bürgerkarte

Die elektronische Zustellung von Dokumenten mittels Bürgerkarte ist gerade für behinderte Menschen ein wichtiger Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben.

e-Government in Österreich
BIZEPS

Im Folgenden wird der Vorgang in knappen Worten zusammengefasst und eine Beurteilung des Ist-Standes hinsichtlich Zugänglichkeit des Dienstes versucht.

Voraussetzungen

Neben der eCard (oder einer anderen für die Bürgerkartenfunktion vorgesehenen Karte) ist der Zugang zu einem Computer und zum Internet erforderlich. Um die Dokumente signieren zu können, wird zudem ein Kartenleser benötigt.

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf www.help.gv.at.

eCard widmen

Der erste Schritt ist die Widmung der eCard als Bürgerkarte unter www.sozialversicherung.at in sieben Teilschritten.

Anmeldung zur elektronischen Zustellung

In einem zweiten Schritt erfolgt die Anmeldung für den Empfang der elektronischen Dokumente unter www.zustellung.gv.at. In diesem Postfach werden die elektronischen Dokumente deponiert.

Dokumente bestellen

Sind diese Voraussetzungen gegeben, können elektronische Dokumente bestellt und abgerufen werden, zum Beispiel ein Meldebestätigung.

Bürgerkarte testen

Wenn Fehler auftreten, kann es unter Umständen nützlich sein, die Funktionalität der Bürgerkarte zu testen. Mit einem Screen Reader ist dieser Test aufgrund der kleinen Bestätigungsfenster, die nicht in den Vordergrund kommen, derzeit jedoch nur bedingt möglich.

Blick in die Zukunft

Es ist erkennbar, dass Barrierefreiheit in der Gestaltung der erforderlichen Seiten zum Teil bereits umgesetzt wurde. Dennoch muss man sagen: Das derzeitige Angebot ist für blinde Menschen nur unter Bereitstellung eines technischen Assistenten zuverlässig benützbar und entspricht daher noch nicht jenem Standard, der eine Benutzung „grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ (gemäß Behindertengleichstellungsgesetz) erlaubt.

Weiters ist es „hinsichtlich des barrierefreien Zugangs“ noch nicht so gestaltet, dass es dem Grundsatz des e-Government-Gesetzes entspricht.

Betroffene Personen werden in den nächsten Monaten intensiv mit den koordinierenden Stellen des Bundes zusammenarbeiten müssen, um einen für alle gut benützbaren, international vorzeigbaren und aus rechtlicher Sicht gleichberechtigten Service bieten zu können.

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