Behinderte Frau arbeitet im Restaurant

Durch Abtreibung Menschen mit Down-Syndrom „verhindern“?

Die Diskussion, um "wertes" und "unwertes" Leben ist leider selbst im Gedenkjahr unverändert aktuell.

Beängstigend unreflektiert berichtet zum Beispiel die Wiener Zeitung am 12. November 2005 über das Down-Syndrom als „schwerer Erbkrankheit“, die Dank (?) eines neuen Bluttests während der Schwangerschaft früher erkannt werden könne.

„Bisher konnte das Down-Syndrom erst ab dem vierten Schwangerschaftsmonat festgestellt werden“, wird im Artikel behauptet. Die Studienautorin, Fergal D. Malone, spricht von einer „guten Sache“ für Frauen, denn „Die Untersuchung von Frauen noch vor dem zweiten Schwangerschaftsdrittel würde denjenigen, die sich im Falle eines positiven Befundes zur Abtreibung entschließen, eine sicherere und weniger traumatische Beendigung der Schwangerschaft ermöglichen.“

In einer ersten Reaktion zeigt sich die „Lebenshilfe Wien“ bestürzt über das „weitere Schreckensbild von Menschen mit Down-Syndrom“, das dieser Beitrag zeichnet.

Durch Schreckensbilder wie dieses und fehlende sozialpolitische Solidarität „brechen Schwangere mit Diagnose Down-Syndrom heute zu über 95 % ihre Schwangerschaft ab.“, informiert Susanne Haslinger von der „Lebenshilfe Wien“ und stellt richtig, „Down-Syndrom kann bereits mit dem First-Trimester-Screening, der Nackenfaltenmessung mit großer Sicherheit im ersten Schwangerschaftsdrittel diagnostiziert werden.“

Sie fasst die Position der Lebenshilfe so zusammen: „Ob das ‚eine gute Sache für Frauen’, geschweige denn für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen als auch für die gesellschaftliche Prägung im Umgang mit dem Nicht-Perfekten ist, stellen wir sehr in Frage.“

Ihren abschließenden Appel für eine umfassendere, kritischere Berichterstattung kann man nur unterstützen, denn es ist wirklich schockierend, dass hier nur den Befürwortern der Abtreibung von behinderten Menschen Gehör verschafft wird.

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