Dorner kritisiert Husslein

Rufschädigung eines Berufsstandes - menschliche Behinderung braucht soziale Geborgenheit

Walter Dorner
Ladstätter, Markus

Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Walter Dorner, weist die Aussage des Gynäkologen Prof. Peter Husslein, wonach Ärztinnen und Ärzte nur unter Strafandrohung das Patientenwohl gewährleisten könnten, „mit aller Vehemenz als Rufschädigung eines Berufsstandes insbesondere der Gynäkologen“ zurück. Husslein hatte diesen Vorwurf in der Fernsehsendung „im ZENTRUM“ im Zusammenhang mit der ärztlichen Haftpflicht bei vorgeburtlichen Diagnosefehlern erhoben.

Jede Arzt-Patienten-Beziehung bestehe aus Empathie, Vertrauen und dem „zentralen Bemühen, durch ärztlichen Rat und fachliche Kompetenz Hilfe zu leisten“, sagte Dorner Mittwoch in einer Aussendung. Diese Fähigkeiten würden sich Ärztinnen und Ärzte in jahrelanger Ausbildung, lebenslanger Fortbildung und Erfahrung erarbeiten.

Die Vorwürfe Hussleins gingen auch insoferne „völlig an der Realität vorbei, als diese Eigenschaften keineswegs durch Sanktionen erzwungen werden“ könnten. Dorner: „Es ist nachgewiesen, dass Sanktionen zu Defensivmedizin führen, die niemandem nützt, Angst bei Ärzten und Patienten verbreitet und immense Kosten verursacht.“

Im Weiteren wendet sich der Ärztepräsident gegen eine „voreilige Vermengung des Schadenersatzrechtes mit grundsätzlichen ethischen Fragen, die nicht nur die Ärzte sondern auch die ganze Gesellschaft betreffen“. Auch die soziale Komponente müsse sorgfältig geklärt und einer Lösung zugeführt werden.

Denn: „Die Angehörigen von behinderten Menschen und die behinderten Menschen selbst benötigen jegliche finanzielle Unterstützung und vor allem so etwas wie gesellschaftliche Geborgenheit, die ich in Österreich weitgehend vermisse.“

Der Ärztepräsident bezeichnete das Verhalten Hussleins abschließend als inakzeptabel, weshalb man sich nach genauer Prüfung des Sachverhaltes auch weitere Schritte vorbehalten werde.

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