Donauturmgeschichte (Fortsetzung)

Angefangen hat die "Donauturmgeschichte" im Sommer 1993 mit einem Brief an die Redaktion von Muskel Aktiv.

Donauturm
Rouhani, David

In diesem Brief schrieben die SchülerInnen der 4. HS Leonding, daß die Donauturm-Betriebsgesellschaft sich weigerte, einen Schüler mit Rollstuhl im Lift zu befördern.

Eigentlich keine Neuigkeit

Dies war auch bisher schon so. Doch wir fanden, daß wir uns damit auf keinem Fall abfinden dürfen und steckten unsere Energie in einen neuen Anlauf.

Den LeserInnen von Muskel Aktiv versprachen wir in der Ausgabe 3/93: „In Wien werden behinderte Menschen dauernd gesetzlich behindert. Dies muß endlich beendet werden. Wir werden unseren Überzeugungskampf weiterführen und Euch umfassend informieren. Versprochen, wir bleiben an der Sache.“

Quer durch die politischen Lager und mit dauerenden Druck von seiten der Betroffenen (wir haben in Muskel Aktiv 4/93 berichtet) begann langsam ein Umdenken.

Endlich – viele Jahre zu spät – antwortete Vizebürgermeister Mayr auf eine Anfrage von GR Schwarz-Klement FPÖ mit folgendem Text:

„Ich möchte abschließend darauf hinweisen, daß das im Genehmigungsbescheid aus dem Jahr 1964 ausgesprochenen Verbot nicht als behinderten- oder familienfeindliche Maßnahme zu werten, sondern zur Gewährung der Sicherheit der Besucher des Donauturms erforderlich war. Aufgrund technischer Verbesserungen können nunmehr die oben geschilderten Maßnahmen ergriffen werden, um auch unseren auf einen Rollstuhl angewiesen Mitbürgern den Besuch des Donauturmes zu ermöglichen.“

In einem Gespräch

versicherte uns Dr. Steinschaden (Geschäftsführer der Donauturm Betriebsgesellschaft), daß bis Anfang April alle entsprechenden Maßnahmen für den Besuch von RollstuhlfahrerInnen getroffen werden. (Rampe, Schilder etc.)

Vorerst dürfen nur 3 RollstuhlfahrerInnen mit je einer Begleitperson zur Aussichtsterrasse fahren. Der Zugang zum Restaurant ist (derzeit ?) nicht erlaubt, da dieser nur über gewendelte, 1,10 m breite Stiegen erreichbar ist.

Dies war nur der Anfang!

Der nächste – viel wesentlicher und bedeutendere Schritt – ist die schon seit mehr als einem Jahr versprochene Novellierung des § 30 Wiener Veranstaltungstättengesetz.

Es ist zwar interessant

einmal Wien von oben zu sehen, doch manchmal wollen RollstuhlfahrerInnen auch ins Kino, ins Theater ….

(Wir werden gemeinsam auch diese Dinge erkämpfen.)

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