Dokumentenmissbrauch ist strafbar, so einfach ist das!

Die vielfach geforderten Wiedergutmachungszahlungen oder Entschuldigungen lösen das Problem nicht

Eduard Riha
BIZEPS

Der ÖVP-Abgeordnete Norbert Kapeller hat es in die Schlagzeilen geschafft, weil er bzw. seine Frau den Behindertenausweis missbräuchlich verwendet haben. Die Verwaltungsstrafe wurde laut Medienberichten bereits bezahlt, die Wogen gehen dennoch weiterhin hoch.

Positiv daran zu sehen ist, dass damit gleichzeitig endlich auch medial anerkannt wurde, dass es hier um Rechte von Menschen mit Behinderungen geht.

Sich nur schnell mal auf einen Behindertenparkplatz hinstellen ist nach wie vor kein Kavaliersdelikt, sondern verstößt gegen das Gesetz. Haben die betreffenden Autofahrer keinen Behindertenausweis sichtbar angebracht, können sie abgeschleppt werden. Stehen sie hingegen mit einem Behindertenausweis auf einem eindeutig gekennzeichneten Behindertenparkplatz, für dessen Besitz es aber keine Berechtigung gibt, so ist das Dokumentenmissbrauch!

ÖAR Generalsekretär Eduard Riha kommentiert diesen Fall: In vielen europäischen Ländern wäre ein derartiger Vorfall so gar nicht möglich, weil dort diese Ausweise nur mehr befristet ausgestellt werden, etwa in Deutschland oder Italien.

Die ÖAR knüpft die vage Hoffnung an diesen Vorfall, dass nun einmal mehr klar gestellt wurde, dass Verstöße gegen die Rechte behinderter Menschen geahndet werden, egal ob es sich dabei um einen Abgeordneten handelt oder nicht!

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