Die Krankenkasse bittet die Betroffenen zur Kasse

Die Zeiten sind hart, das Geld wird knapp. Der Staat muss sparen, um die Systeme zu retten, die Banken zu retten, unseren Wohlstand zu sichern; und das möglichst ohne jenen weh zu tun, die wirklich etwas zu verlieren hätten. Ein Kommentar.

Reifen eines Rollstuhles
Chlebecek, Mag. Elisabeth

Seit geraumer Zeit wird man das Gefühl nicht los, dass gerade bei den Schwächsten der Gesellschaft eingespart werden soll, bei jenen, die der Gesellschaft nichts mehr bringen, die nur Kosten verursachen. Bei den Pensionisten, den Alten, den Kranken, bei behinderten Menschen …

Ein alter Slogan von Liedermacher und Rollstuhlfahrer Sigi Maron: Alt, krank, arbeitslos und invalid – es hilft dem Staat dein Suizid! – Wir halten dagegen, und dies soll nicht als Drohung verstanden werden: Behinderte Menschen wollen „ewig“ Leben – Denn: Was schon jahrelang im Österreichischen Gesundheitswesen abläuft, kommt eigentlich einem „Mord auf Raten“ gleich. – Wir werden „totgespart“.

Beispiele gefällig?

  • Die jährliche Nichtvalorisierung des Pflegegeldes ist eine Entwertung der gesetzlichen Leistung für Pflegebedürftige und spart dem Staat Millionen! Dasselbe trifft übrigens auch auf die Kinderbeihilfe zu.
  • Wer zur WGKK geht, um eine Verordnung für einen Heilbehelf einzureichen, wird oft schon am Schalter abgewiesen, ohne überhaupt zu den Chefärzten vorzudringen. Nur die Beharrlichen und Unbequemen, die sich auskennen, kommen mit viel Mühe zu ihrem Recht – und wieder wird auf Kosten der Betroffenen gespart -, aber nicht nur das, sondern die Krankenkasse bittet nun auch noch die Betroffenen zur Kasse – dies ist eine „versteckte“ Beitragserhöhung!

Nach einer Reihe offener Briefe, Rechtstreitigkeiten und Radiosendungen wichen die dumpfen Gefühle mehr und mehr knallharten Fakten. Ein Geheimdokument wurde mir zugespielt, aus dem hervorgeht, auf welche Weise weitere massive Leistungskürzungen und versteckte Beitragserhöhungen behinderten Personen zugemutet werden.

Dies muss öffentlich gemacht werden, denn solange das Gesundheitswesen in ineffizienten föderalistischen Strukturen gebunden ist, nützen die Sparvorgaben der jeweiligen Bundesregierungen (wie immer wieder kolportiert wird) nichts. Es ist nicht einzusehen, dass in einem der reichsten Länder der Welt, immer wieder die Ärmsten der Gesellschaft ausgepresst werden, um die Privilegien der Elite abzusichern.

Zitat aus einem Dokument der WGKK vom März 2010:

„Aufgrund der prekären finanziellen Situation der Wiener Gebietskrankenkasse ist das Büro der Kasse bereits seit Monaten angehalten, mögliche Einsparungspotentiale – ohne Einschränkung des Leistungsangebotes – ausfindig zu machen. Demnach wurden unter der Voraussetzung einer teilweisen Kostenübernahme bzw. einer anderen Kostenträgerschaft durch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, wie z.B. dem Bundessozialamt oder dem Fonds Soziales Wien, in einigen Produktionsbereichen die bislang geltenden Abgabemodalitäten unserer Kasse verändert. Es wurde entschieden dass … “

Zum Verständnis

Der Fonds Soziales Wien (FSW) Privatrechtsträger der Stadt Wien, ist u.a. auch für Leistungen ohne Rechtsanspruch für behinderte Menschen zuständig.

Die Kasse wandte sich an die Heilbehelfsfirmen mit einer pikanten Anfrage. Es begann mit der Entscheidung, Krankenbetten, Therapiefahrräder und Multifunktionsrollstühle nicht mehr als Heilbehelfe zu definieren, sondern als „Einrichtungsgegenstände bzw. Pflegebehelfe, für welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht leistungszuständig ist.“

Ich wiederhole: Notwendige Hilfsmittel, die bisher gesetzliche Leistungen der WGKK darstellten, wurden durch eine Änderung der Begriffsdefinition aus den Leistungen gestrichen! Die Betroffenen werden also Opfer einer zynischen Wortklauberei.

Der Brief geht weiter: „Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass nunmehr beim Depotverwalter unserer Kasse die Anzahl der eingelagerten Geräte permanent ansteigt und die Leistungskapazitäten völlig ausgeschöpft sind.“

Warum das?

Solange diese Leistungen Kassenleistungen waren, waren die Krankenbetten, Therapiefahrräder und Multifunktionsrollstühle Eigentum der WGKK und wurden von dieser auch gelagert. Nun aber hat die WGKK damit nichts mehr zu tun und diese „Einrichtungsgegenstände“ stehen im Weg herum und verursachen nur Lagerkosten. Darum wandte sich die WGKK hilfesuchend an die Heilbehelfsfirmen mit einem lukrativen Angebot, dieses Lager günstig aufzukaufen.

Der Clou

Ab dieser Entscheidung sind die genannten Heilbehelfe nunmehr Eigentum der Heilbehelfsfirmen, wobei sie von der WGKK nicht mehr als Heilbehelfe, sondern als Pflege-Einrichtungsgegenstände deklariert werden (der innere Widerspruch ist offensichtlich).

Für die großen, gewinnorientierten Heilbehelfsfirmen ist das ein respektables Geschäft, das etwa für Standardrollstühle (Krankenfahrstühle – ist dies nun ein Heilbehelf oder ein Pflege-Einrichtungsgegenstand?) folgendermaßen aussieht:

Tagesmiete: 0,35 Euro (Standardrollstuhl); 0,49 Euro (Standard mit verstellbarer Rückenlehne, Schwerlast-, Leichtgewicht- oder Trippel-Rollstühle (zahlt die WGKK an die Heilbehelfsfirmen)
Preis für Abholung Wien: 16,- Euro; Umkreis Wien 40 km: 25,- Euro
Maximaler Einsatz: 80,- – 100,- Euro (dies ist natürlich von den Betroffenen zu bezahlen)

Pro Jahr fallen so Mietkosten (35 Cent Tagesmiete) von 127,75 Euro an. 10 Jahre musste ein Rollstuhl der WGKK von den Betroffenen genutzt werden.

Realistische Nutzungsdauer? – Kommt auf den Gebrauch und die Qualität des Rollstuhles an. In einem Pflegeheim wenn die Betroffenen hauptsächlich geschoben werden, fallen sicherlich fast keine Reparaturen an. Die Mietkosten summieren sich also dann in 10 Jahren auf 1277,50 Euro, vorausgesetzt, diese Preise werden analog zum Pflegegeld nicht valorisiert (was bei einem gewinnorientierten Unternehmen jedoch unüblich ist).

Hinzu kommt, dass sämtliche Reparaturen nicht mehr von der WGKK bezahlt werden müssen entweder vom Besitzer (Betroffene) oder Eigentümer (nunmehr die Heilbehelfsfirma). Also die Reparaturen werden dann oft von den Betroffenen zu bezahlen sein. In einem Mietnehmervertrag die die Betroffenen bzw. Sachwalter zu Unterschreiben haben, werden die Bedingungen genau definiert. Hält man diesen Kosten entgegen, dass die günstigsten (No-Name) Rollstühle bereits ab 150,- Euro erhältlich sind, greift man sich an den Kopf.

Wer einmal auf einer Reha-Messe war weiß, wie individuell Rollstühle angepasst werden können – je nach Behinderung und Krankheit. Und Insider wissen, dass die Qualität der Rollstühle wegen der Gewinnmaximierung immer schlechter wird.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

14 Kommentare

  • Das ist absolut beschämend! In Österreich gibt es genug Möglichkeiten, Geld sozial gerecht zu lukrieren. Sparen bei behinderten Menschen ist da sicher nicht als erste Idee notwendig!
    Ein paar Fakten dazu:

    – Ö hat die mit Abstand niedrigste Vermögensbesteuerung in der OECD (OECD-Ø 5,6 %, Ö 1,3 %)
    – Geld- und Sachvermögen in Ö von ca. 3.440 Mrd. Euro wird mit nur ca. 0,1% p.a. besteuert.
    – Veränderung von Steuereinnahmen 1994 – 2008:
    Lohnsteuer + 110 %, Vermögenssteuern + 23 %
    – Anteil am Immobilienvermögen in Ö: oberstes 1 % der österr. Bevölkerung 16,6 %, 91. bis 99. Prozent 34,7 %, restliche 90 % 48,9 % Q: Österr. Nationalbank
    – Realeinkommensentwicklung 1997 und 2005 des unteren Einkommensdrittel: ArbeiterInnen minus 36,4 %, Angestellte minus 18,6 %, BeamtInnen + 7,8 % Q: Statistik Austria

  • Das ist unglaublich! Dann müßten die Möbelhäuser bereits jetzt Krankenbetten führen, wenn das ein alltagsüblicher Einrichtungsgegenstand wäre! Das ist schlichtweg ein schlechter Schwerz oder Abzocke bei den Betroffenen! Die Kreativität, die da sichtbar wird ist schon faszinierend. Wichtig ist jetzt, diesen schleichenden Einsparungen von Anfang Paroli zu bieten, ansonsten sind die behinderten Menschen in Zukunft arme Schweine!

  • Ich bin sprachlos! Werde das sicher weiterverfolgen und finde solche Beiträge gehören verbreitet, übrigens Danke für den Artikel.

  • Auch ich werde den Gedanken nicht los, dass ich als Schaden betrachtet werde, weil ich ein behindertes Kind geboren habe, seit ich von vielen Ärzten die z.B. den Pflegebedarf für die Pflegegeldeinstufung ermitteln gefragt wurde: „Hat man das nicht schon IN der SCHWANGERSCHAFT GESEHEN; DASS DAS KIND BEHINDERT IST?“
    Was soll ich darauf sagen?
    Gott sei dank kann ich nur darauf sagen: „Nein, ich habe alle Untersuchungen gemacht, die notwendig waren und man hat NICHTS gesehen, da man eine geistige Behinderung und Autismus nicht „sehen“ kann im Mutterleib!“
    (Da ich das als Mutter einem Arzt erklären muss, kann ich mir vorstellen, dass sogenannte Götter in Weiss manche Dinge nicht kapiert haben, Dinge wie: Es kann auch sein, dass man nicht für alles einen Grund oder eine Schuld findet! Ich bin z.B. nicht Schuld, dass ich ein behindertes Kind habe, das habe ich mir nach einer genetischen Untersuchung Gott sei -Dank anhören dürfen.)
    Also „erlaube“ ich mir zu betonen, dass meine Tochter genau die gleichen Rechte und Grundbedürfnisse erfüllt bekommen sollte, wie ein gesunder Bürger auch!!!
    Wäre das ein elektrischer Rollstuhl- den sie auch Gott sei Dank nicht braucht, würde ich mich auch nicht schämen, darauf zu pochen, dass sie ihn bekommt, auch wenn ich mir diesen nicht leisten könnte! Und die Reparatur wenn dieser kaputt ist, sollte auch selbstverständlich sein!

  • Es ist auch da wieder so wie überall, was das Thema Behinderung und Pflege betrifft!:
    Wenn sich die Betroffenen nicht wehren und selber um alles kämpfen- wobei sie wieder so wie gewünscht in die Bittstellerrolle gedrängt werden, wird sich so lange nichts ändern, solange man sich das gefallen lässt und nicht auf Grundbedürfnisse wie ein Hilfsgerät, das den Pflegealltag erleichtert verzichten muss.-bis einmal ein hochrangiger Politiker davon betroffen ist und „erwischt“ wird, wie er sich (hoffentlich) genau so mühsam wie „normale Bürger wie du und ich“ mit dem Notwendigsten „abkämpft“ – aber da ich das nicht befürchte, wird es ewig so weitergehen- tut mir leid, wenn ich es so formulieren muss!

    Die Politiker könnten sich diese für uns unerschwinglichen Dinge zwar leisten, greifen aber aus lauter Geldgier zu billigen illegalen Pflegerinnen- wie man im Fall Schüssel vor ein paar Jahren ja sehen konnte!
    Dass dieser Herr sich es sich nicht leisten konnte, die Pflegerin anzumelden, lasse ich sowieso nicht gelten!
    Dass er dafür natürlich nicht bestraft wurde- wie im Gegenzug jeder , der HEUTE als „Normalbürger wie du und ich dieses Verbrechen begeht sich selbst zu helfen“ ist so selbstverständlich dass mir das Grausen kommt, wenn ich daran denke, was ich noch alles lesen muss, was bei diesen Herrschaften vertuscht und verdunkelt wird!

  • Ich bin sprachlos!
    Werde das sicher weiterverfolgen und finde solche Beiträge gehören verbreitet, übrigens Danke für den Artikel.

  • @stefanie: Das frag ich mich auch!

  • Ich frage mich, wo dazu Stellungnahmen und Gegenmaßnahmen unserer Behindertenvertreter bleiben?

  • Ein sehr gelungener Artikel, der eindrucksvoll darstellt was Betroffene in unmittelbarer Zukunft erwartet.

  • Ein sehr ausführlicher Bericht,besonders die detaillierte Kostenaufstellung der Rollstühle. Danke für Deinen immer wieder unermüdlichen Einsatz.

  • Wird aber immer noch medizinisch definiert was notwendig ist, oder sehen Sie das anders? Rechtlich wäre eben zusätzlich zu klären, ob ein Krankenbett ein Einrichtungsgegenstand ist oder eine medizinische Notwendigkeit! Genau diese Fragen wären vor Gericht zu klären.

  • @anonym: mit welchen Verband – dem Pensionistenverband? Oder allen ernstes den Klageverband? Haben Sie den Artikel nicht gelesen? Gesetzlich definierte Ansprüche werden zu Kannbestimmungen degradiert – Die Kasse beruft sich dann eben auf den dehnbaren Passus: „Darf das Notwendigste nicht überschreiten“..

  • Das sollte man halt mal mit Verbandshilfe klagen, um definieren, was den Menschen zusteht!