Isabella Rausch und Florian Wibmer haben für die Videoserie "BIZEPS erklärt" die Handlungsempfehlungen der UNO zur Staatenprüfung Österreichs in ÖGS übersetzt.
Am 2. und 3. September 2013 wurde Österreich auf die Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft. Jetzt sind die Handlungsempfehlungen in Österreichischer Gebärdensprache da.
Wir bieten jetzt die Handlungsempfehlungen als deutsche Übersetzung, in Leicht Lesen und in ÖGS an. Ein ÖGS-Video in leichter Sprache kommt in den nächsten 2 Wochen.
Die Handlungsempfehlungen der UNO in ÖGS
Inhaltsverzeichnis
Wenn Sie direkt zu einem Punkt der 58 Punkte umfassenden Handlungsempfehlungen springen wollen, hier das Inhaltsverzeichnis:
- Abschließende Bemerkungen zum ersten Bericht Österreichs (Punkt 1)
- Einleitung (Punkt 2-3)
- Positive Aspekte (Punkt 4-6)
- Hauptproblemfelder und Empfehlungen, Allgemeine Grundsätze und Verpflichtungen (Punkt 6-11)
- Spezifische Rechte, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung (Punkt 12-15)
- Frauen mit Behinderungen (Punkt 16-18)
- Kinder mit Behinderungen (Punkt 19-20)
- Bewusstseinsbildung (Punkt 21-22)
- Barrierefreiheit (Punkt 23-24)
- Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen (Punkt 25-26)
- Gleiche Anerkennung vor dem Recht (Punkt 27-28)
- Freiheit und Sicherheit der Person (Punkt 29-31)
- Freiheit von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Punkt 32-33)
- Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch (Punkt 34-35)
- Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Punkt 36-39)
- Bildung (Punkt 40-43)
- Arbeit und Beschäftigung (Punkt 44-47)
- Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Punkt 48-49)
- Spezifische Verpflichtungen, Statistik und Datenerfassung (Punkt 50-51)
- Innerstaatliche Durchführung und Überwachung (Punkt 52-54)
- Follow-up der abschließenden Beobachtungen und Veröffentlichung (Punkt 55-57)
- Nächster Bericht (Punkt 58)