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Deutschland: Auf dem Weg zum barrierefreien Internet

Gleichstellungsgesetzgebung fordert nun auch in Deutschland barrierefreie Internetseiten für öffentliche Angebote. Jahrelange Umsetzungsfristen sind nun abgelaufen.

Auf Grund des § 11 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467) erlässt das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung: Die Verordnung des Bundes zur Barrierefreien Informationstechnik (BITV), die am 24. Juli 2002 in Kraft trat.

Diese Verordnung ist dazu „bestimmt, behinderten Menschen im Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang dazu zu eröffnen.“

Der Blog von „Einfach für Alle“ erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass nun alle vereinbarten Übergangsfristen mit 31. Dezember 2005 abgelaufen sind. Konkret waren dies:

  1. 24.07.2002: Neu erstellte, in wesentlichem Umfang veränderte oder angepasste Angebote (Inter- und öffentliches Intranet)
  2. 24.07.2002: Neu erstellte und mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen
  3. 31.12.2003: Angebote, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten
  4. 31.12.2005: Bereits bestehende Angebote im Inter- und öffentlich zugänglichen Intranet.

Da nun alle Umsetzungsfristen verstrichen sind, gilt barrierefreies Internet für deutsche Bundesseiten uneingeschränkt.

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