Der gekränkte Dr. Gross

Groteske im Fall Gross: Der ORF hatte ein Opfer zu Wort kommen lassen, das behauptete, von Gross mißhandelt worden zu sein. Der NS-Arzt klagt wegen Verletzung der Unschuldsvermutung.

Heinrich Gross
APA

Es ist noch keine drei Wochen her, da attestierte ein Gerichtspsychiater Heinrich Gross Verhandlungsunfähigkeit.

Der von der Justiz jahrzehntelang hofierte Ex-Gerichtsgutachter und NS-Arzt sie wegen anhaltender Demenz nicht mehr in der Lage, seinem Prozeß zu folgen. Ein Mordverfahren sei nicht mehr fair, so die Begründung, berichtet der „Falter“.

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