Demokratie in Kärnten

In mühsamer Arbeit wurde in Kärnten der Entwurf eines Gesetzes zur Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung (Kärntner Chancengleichheitsgesetz - K-ChG) von Vertretern betroffener Gruppen gemeinsam mit der Politik entwickelt.

Tafel Klagenfurt
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Jetzt will der zuständige Soziallandesrat, Landesrat Mag. Christian Ragger, eine einseitig und radikal entstellte Version durch den Kärntner Landtag peitschen – die behinderten KärntnerInnen und ihre VertreterInnen sind fassungslos und empört.

Sie stellten in einem offenen Brief an den Landesrat u.a. fest: “ … dass das in mühevoller Arbeit und unter Einbeziehung aller VertreterInnen im Behindertenbereich entstandene Chancengleichheitsgesetz drastisch gekürzt wurde. Dabei wurden aber nicht jene Stellen gestrichen, die die VertreterInnen des Landes einbrachten, sondern jene, die von SelbstvertreternInnen, PädagogInnen und BegleiterInnen erarbeitet wurden. Die Veränderungen erfolgten einseitig, ohne Einbeziehung jener, die das Gesetz mitverfassten. Das in aller Eile durch den Sozialausschuss durchgeboxte Gesetz, soll, nachdem es zuvor ein Jahr lang auf Eis lag, am Donnerstag im Landtag beschlossen werden.“ – und fordern einen Stopp des Prozesses und weitere Verhandlungen.

Die Antwort des Landesrates ist forsch, er sagt was Sache ist: „Das was jetzt noch zu erledigen verblieben ist, war die Endredaktion des Gesetzes. Neben den vielen fachlichen konstruktiven Vorschlägen von Ihnen musste auch deren finanzielle Machbarkeit berücksichtigt werden.“

Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR kommentiert die Ereignisse in Kärnten mit den Worten: „Es ist unverständlich, dass über Monate gemeinsam Gesetzestexte entwickelt werden, die dann in einer Nacht-und-Nebel-Aktion unabgesprochen eingestrichen werden, das ist demokratiepolitisch eine Schande, zumal bisher in Fragen behinderter Menschen in Kärnten einmal getroffene Vereinbarungen auch stets so umgesetzt wurden“ und er ergänzt „es scheint noch nicht bis zum Herrn Landesrat durchgedrungen zu sein, dass seit dem Vorjahr die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich geltendes Recht ist und die Teilhabe behinderter Menschen an der Gesetzwerdung sie betreffender Materien einzubinden sind. Dieses Gesetz darf nicht mit Gewalt durch die Gremien gejagt werden, sondern ist schleunigst neu zu verhandeln.“

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