Das neue Wiener Chancengleichheitsgesetz

Chancengleichheit und Selbstbestimmung - das sind die Prinzipien, nach denen das neue Gesetz für Menschen mit Behinderung aufgebaut ist.

Sonja Wehsely
Peter Rigaud

Es geht darum, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern und dieses Ziel auch im Gesetz abzubilden. „Die Stadt Wien bekennt sich dazu, Menschen mit Behinderung in ihrer Selbstbestimmung zu stärken und damit auch weiter in Richtung Normalisierung zu gehen“, betonte Gesundheits- und Sozialstadträtin Mag.a Sonja Wehsely auf ihrer Homepage.

Dabei ist das Leistungsangebot sozial ausgewogen und niederschwellig zugänglich. Wehsely hob hervor: „Es muss uns immer auch bewusst sein, dass Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung nicht nur im Ressort Gesundheit und Soziales gelten muss, sondern als Querschnittsmaterie alle Bereiche des öffentlichen Lebens betrifft.“

Das neue Wiener Chancengleichheitsgesetz bringt eine Neufassung und Modernisierung des Wiener Behindertengesetzes (WBHG) aus dem Jahr 1986. Die Vorlage zum Chancengleichheitsgesetz geht kommenden Montag in die verlängerte, sechswöchige Begutachtungsphase und soll noch heuer im Wiener Landtag beschlossen werden.

Das Fördersystem des Fonds Soziales Wien (FSW) ermöglicht individuelle und bedarfsgerechte Leistungen. In das Chancengleichheitsgesetz werden „Teilbetreutes Wohnen“, „Arbeitsintegration“, die „Persönliche Assistenz“, „Gebärdendolmetsch- und Beratungsleistungen“ sowie „Frühförderung“ aufgenommen. Damit wird der Leistungskatalog um Angebote erweitert, die der Fonds Soziales Wien bisher bereits erbracht hat. Die Leistungen zielen insgesamt auf die Entwicklung und Förderung der Menschen mit Behinderung ab. Die Kostenbeiträge fallen überall bis auf die Bereiche Wohnen und Tagesstruktur weg.

Das Chancengleichheitsgesetz bringt eine sprachliche Modernisierung. Alte, diskriminierende Begriffe werden entfernt, gleichzeitig wird der Gesetzestext in klarer und nachvollziehbarer Sprache formuliert. „Mir geht es um ein klares und verständliches Gesetz, das die Menschen verstehen. So können alle nachlesen, welche Leistungen es gibt und wer sie bekommen kann. Gleichzeitig spiegeln sich im neuen Gesetz die Leistungen für Menschen mit Behinderung wider, was zu mehr Transparenz führt“, erklärte Wehsely.

Auch der Dachverband der Wiener Sozialeinrichtungen hat sich der Transparenz und Qualitätsarbeit angenommen und ein Qualitätshandbuch für Organisationen in der Behindertenarbeit erarbeitet. Die von den Mitgliedsorganisationen gemeinsam geschaffenen Standards machen die Arbeit im Behindertenbereich nachvollziehbarer und stellen eine gute Grundlage für die weitere Qualitätsentwicklung dar.

Die Leistungen der Stadt Wien für Menschen mit Behinderung

Die Stadt Wien gibt derzeit insgesamt rund 200 Millionen Euro für Menschen mit Behinderung und Partnerorganisationen in der Behindertenarbeit aus. Die Leistungen werden über den Fonds Soziales Wien, den Träger der Wiener Behindertenhilfe, vergeben und bauen auf folgenden Säulen auf:

  • Bildung, Beratung, Hilfsmittel und Assistenz: Werkstätten- und Wohnräte sowie Peerberatungen und Selbstvertretungsgruppen stärken Menschen mit Behinderung in ihrem selbstbestimmten Leben. Darüber hinaus erleichtert die Pflegegeldergänzungsleistung für die Persönliche Assistenz das eigenständige Leben von Menschen mit körperlicher Behinderung. Sie werden durch die Persönliche Assistenz in ihrem Wohnumfeld sowie bei ihrer Ausbildung unterstützt. Derzeit nehmen ca. 150 Menschen dieses österreichweit einzigartige Angebot der Stadt Wien in Anspruch. Gemeinsam mit Förderungen für Bildungs- und Beratungseinrichtungen werden hier über 19 Millionen Euro ausgegeben, allein rund sieben Millionen Euro für die Pflegegeldergänzungsleistung für die Persönliche Assistenz.
  • Wohnen: Hier fördert der Fonds Soziales Wien rund 2.900 Plätze für Voll- und Teilbetreutes Wohnen von Menschen mit Behinderung. Rund 90 Millionen Euro werden so von der Stadt Wien investiert. Allein im vergangenen Jahr sind zu den bereits bestehenden Plätzen 95 weitere für Teilbetreutes und Vollbetreutes Wohnen geschaffen worden.
  • Beschäftigung: Dieser Bereich umfasst Arbeitsintegrations-, Qualifizierungs- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie Beschäftigungstherapie. Über 4.000 Menschen mit Behinderung nehmen Angebote aus diesem Bereich in Anspruch. Im Rahmen dessen investiert die Stadt Wien derzeit über 62 Millionen Euro. Dabei sind die Kapazitäten von 2004 bis 2008 von rund 3.400 Menschen mit Behinderung auf über 4.000 erhöht worden.
  • Mobilität: Neben dem Regelfahrtendienst (zu Einrichtungen der Behindertenhilfe und wieder retour) gibt es auch den Freizeitfahrtendienst, der, sozial gestaffelt, auch Fahrten in der Freizeit ermöglicht. Dafür wendet der Fonds Soziales Wien rund 21 Millionen Euro im Jahr auf.

Die Stadt Wien hat die Mittel für die Behindertenarbeit von 2004 bis 2008 um über ein Viertel erhöht. Dementsprechend konnte der Fonds Soziales Wien in den vergangenen Jahren seine Förderleistungen ausweiten, was den Angeboten für Menschen mit Behinderungen in Wien zugute kommt.

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