Chancengleichheits-Gesetz: Menschen mit Beeinträchtigung chancengleich mit Sozialhilfe-Empfängern?

Das alte Oö. Behindertengesetz hatte ausgedient, weil es nicht mehr zeitgemäß war.

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Es wurde durch das Oö. Chancengleichheits-Gesetz (ChG) ersetzt, woran im Anfangssstadium auch „ExpertInnen in eigener Sache“ mitarbeiten „durften“. Zugangsbestimmungen und Kostenbeiträge wurden jedoch später im Alleingang festgelegt und nicht mehr im Detail den Betroffenen kommuniziert.

Seit 1. September 2008 ist das Oö. ChG nun in Kraft. Laut Präambel ist es dessen Ziel, die bisherigen Behinderungen, die der Mensch mit Beeinträchtigung durch die Gesellschaft erfahren musste, zu überwinden und ihm Chancengleichheit zu eröffnen. Soweit der durchaus positive Ansatz des neuen Gesetzes.

Schattenseiten

§ 20 legt fest, dass grundsätzlich das Einkommen und verwertbare Vermögen des Menschen mit Beeinträchtigung zur Gänze einzusetzen ist. Konkret heißt das: Bezieht er eine Leistung aus dem ChG (z. B. Persönliche Assistenz oder Mobile Hilfe und Betreuung), muss er diese zur Gänze selbst bezahlen, solange verwertbares Vermögen oder Einkommen vorhanden ist. Die Freibeträge orientieren sich an der Sozialhilfe, d.h.: Vermögen € 12.000,- bzw. Einkommen € 1.000,-.

Ein Beispiel: Herr H. hat MS, lebt in einer Eigentumswohnung und möchte Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen. Außerdem bezieht er ein monatliches Nettoeinkommen von € 1.600,- und besitzt ein Vermögen von € 30.000,-, das er während seiner langen Berufstätigkeit angespart hat. Ein/e Bedarfskoordinator/in auf Bezirksverwaltungsebene entscheidet, welche Maßnahmen getroffen werden: grundbücherliche Sicherstellung oder voller Kostenbeitrag (bei Persönlicher Assistenz derzeit ca. € 33,-/Std.), bis der vom ChG (in Verordnungen, Richtlinien) festgesetzte Einkommens- bzw. Vermögensfreibetrag erreicht ist.

Erst dann werden nur mehr Kostenbeiträge aus dem Pflegegeld verlangt. Im Einzelfall „sind eine mögliche Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz und der Entwicklungsmöglichkeiten des Menschen mit Beeinträchtigungen sowie besondere Härten zu berücksichtigen“, das heißt, Menschen mit Beeinträchtigung müssen alle Ausgaben über dem Freibetrag begründen und belegen und sind der Willkür der Behörden ausgeliefert. Der Verwaltungsaufwand stieg enorm.

AK Chancengleichheit

Vom Gesetz betroffene und über das Gesetz entrüstete Menschen mit Beeinträchtigung aus der SLI Oberösterreich haben sich zum AK Chancengleichheit zusammengeschlossen und fordern eine bedarfsgerechte Persönliche Assistenz sowie Mobile Hilfe und Betreuung – unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Ich bin ein Mitglied dieses neuen Arbeitskreises. Ich wollte immer so normal wie jeder andere Mensch ohne Behinderung leben: Berufstätigkeit, normale ökonomische Lebensmuster, ohne dass ich Rechenschaft ablegen muss – Persönliche Assistenz zur Verwirklichung meiner Bedürfnisse. Aus heiterem Himmel ist nun meine Chancengleichheit die einer Sozialhilfe-Empfängerin!

Weitere Schritte

Am Freitag, 20. März 2009 findet in Linz ein Treffen zwischen VertreterInnen der Sozialabteilung des Landes OÖ und AuftraggeberInnen der Persönlichen Assistenz GmbH statt. Im Mai ist eine Podiumsdiskussion mit Politikern und Betroffenen geplant.

Kontaktadresse, wenn Sie sich der Initiative anschließen wollen: Empowerment-Center der SLI Oberösterreich, Tel. 0732 / 89 00 46, E-Mail: k.karoliny@sli-emc.at.

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