Busverkehr in Oberösterreich – Verstoß gegen Förderrichtlinien?

Der Betrieb von diversen Buslinien durch Stern & Hafferl in Oberösterreich mit nicht barrierefreien Bussen nach einer Neuausschreibung im vergangenen Jahr verstößt womöglich gegen die Förderrichtlinien des Landes.

Ortschild mit Aufdruck Oberösterreich
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„Wir gehen davon aus, dass die Barrierefreiheit in der Ausschreibung als Bedingung vorgegeben war. Es stellt sich daher die Frage, wie es sein kann, dass die Firma Stern & Hafferl diese Linien mit mehrheitlich nicht barrierefreien Bussen betreibt, und wie das den Ausschreibungsbedingungen entspricht“, sagte Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS.

Die Antwort von Stern & Hafferl auf eine Anfrage von BIZEPS widerspricht den Anforderungen der Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich.

In einem oberösterreichischen Initiativantrag, der bereits 2006 vom Landtag beschlossen wurde, heißt es: „Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, in Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes bei der Vergabe von Verkehrsdiensteverträgen, entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung auf das Vorliegen eines Plans samt Umsetzungsschritten zum Abbau von Barrieren in Verkehrsmitteln zu achten und im Vertragstext zu berücksichtigen.“

BIZEPS hat die Leiterin der oberösterreichischen Antidiskriminierungsstelle, Mag.a Martina Maurer, über die Angelegenheit offiziell informiert und sie gebeten, sich der Sache anzunehmen.

Es muss weiters geprüft werden, ob nicht zusätzlich noch ein Verstoß gegen das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vorliegt.

Stern & Hafferl kaufte 33 Busse

Als Gewinner der EU-weiten Ausschreibung des Landes Oberösterreich übernahm das Gmundner Familienunternehmen Stern & Hafferl Verkehr mit Fahrplanwechsel im Dezember 2014 den Buslinienverkehr in der Region Steyr/Kremstal und betreibt seitdem die Linien 450, 452, 453, 454, 468, 433, 443 sowie 444.

Nach Angaben des Unternehmens hat man zum Betrieb der Linien 33 Überlandbusse angeschafft. Allerdings sind diese mehrheitlich nicht barrierefrei, sondern nur über Stufen zu nutzen. Wer auf einen barrierefreien Bus angewiesen ist, muss das Unternehmen drei Tage vor Abfahrt informieren. Nur dann könne man einen barrierefreien Bus garantieren.

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