Taschenrechner, daneben Euros

Buchinger geht von 4.000 bis 8.000 Fällen für die 24-Stunden-Betreuung aus

Blecha hat kein Verständnis für Nein der Länder zur Finanzierung - Es sollen die gleichen Regeln gelten wie in Heimen

Sozialminister Erwin Buchinger und Pensionistenverbandspräsident Karl Blecha haben am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressekonferenz ihre übereinstimmenden Vorstellungen zur Betreuung daheim präsentiert.

Beide sehen noch Verbesserungsbedarf bei dem von Wirtschaftsminister Bartenstein vorgelegten Hausbetreuungsgesetz, und sie sind sich einig, dass für die Finanzierung die gleichen Regeln gelten sollen, wie bei der Betreuung in Pflegeheimen. Hier hob es Blecha, der kein Verständnis für das „kategorische Nein“ der Länder hat, als großen Vorteil hervor, dass der Bund mitzahlt. Buchinger geht jetzt davon aus, dass 4.000 bis 8.000 Personen einen öffentlichen Zuschuss bekommen werden.

Der Sozialminister fasste die Stellungnahmen zum Entwurf von Bartenstein über die arbeitsrechtliche Seite der Betreuung daheim so zusammen: „Verbesserungen sind notwendig, das ist bei weitem noch nicht fertig.“ Dasselbe gilt auch für seinen Teil der gemeinsamen Aufgabe: „Auch ich bin bei weitem noch nicht fertig“, die Eckpunkte stehen freilich schon fest.

Bei ihm geht es in erster Linie um die gemeinsame Finanzierung mit den Ländern. Hier weist Buchinger darauf hin, dass bei den Leistungen für Pflege der Bund 1,6 Mrd. Euro aufbringe, die Länder insgesamt 1,2 Mrd. Das stehe also im Verhältnis vier zu drei.

Die voraussichtliche Zahl der Personen für die 24-Stunden-Betreuung lässt sich mittlerweile klarer eingrenzen. Nach Daten und Schätzungen von Ländern und Experten werden das 4.000 bis 8.000 Personen sein, die die Förderung der öffentlichen Hand bekommen werden (ab der Pflegestufe drei, Demenzerkrankte schon ab Stufe eins). Die Kosten sind deshalb noch nicht genau abzuschätzen, weil, wie etwa die Rechnungshof-Stellungnahme gezeigt hat, beim Bartenstein-Entwurf eine gewisse Unschärfe herrscht.

Jedenfalls rechnet Buchinger mit zusätzlichen Kosten von rund 1.000 Euro pro Monat (im Vergleich zur illegalen Pflege, für die 1.500 bis 2.000 Euro bezahlt werden). Das entspricht ziemlich genau der Summe, die die Länder im Durchschnitt für Personen in Heimen dazuzahlen. Buchingers Ziel ist es, bei der Betreuung daheim zu vergleichbaren Regeln zu kommen.

Jedenfalls wird es von ihm ein Angebot an die Länder über den Anteil geben, den der Bund an diesen 1.000 Euro übernehmen will. Auch die Betroffenen selbst sollen einen kleinen Teil übernehmen, Buchinger sprach hier von 100, maximal 200 Euro.

Ende April will die Arbeitsgruppe zur 24-Stunden-Betreuung ein „Gesamtmodell formulieren“. Am 1. Juni wird Buchinger dann ein Angebot für die Finanzierung an die Landesfinanzreferenten machen, Ende Juni wird er das den Sozialreferenten der Länder vorlegen. Eine Lösung wird es dann geben, wenn die arbeitsrechtliche Seite geklärt ist und wenn es bei der Finanzierung eine Annäherung zwischen Bund und Ländern gibt, sagte Buchinger.

Blecha hält es für richtig, dass die Pflege in die Kompetenz der Länder fällt, er fordert aber möglichst rasch 15a-Verträge, die die Aufgabenverteilung neu regeln, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung. Der PVÖ-Präsident zeigte kein Verständnis dafür, dass die Länder bei der Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung nicht mittun wollen. „Das kategorische Nein ist für uns unverständlich“, so Blecha.

Denn wenn Menschen zuhause betreut würden, ersparen sich die Länder schließlich Geld für die Pflegeheime, und bei den Kosten für die Betreuung daheim zahlt der Bund mit. Daher: „Betreuung daheim braucht die gleiche Unterstützung wie im Heim.“

Der von Wirtschaftsminister Bartenstein vorgelegte Begutachtungsentwurf für das Hausbetreuungsgesetz lässt laut Blecha aus der Sicht der Seniorenorganisationen noch etliche Fragen offen. Konkret: Die Frage der Arbeitgeberaufgaben der zu Betreuenden sind ungelöst; und auch bei der selbständigen Ausübung der Betreuungstätigkeit hat Blecha Bedenken, „dass hier das Tor aufgemacht wird für die Scheinselbständigkeit“. In diesen Punkten soll es Modifizierungen geben.

Zugleich deponierte Blecha, der auch Präsident des Seniorenrats ist, die Forderung der Seniorenorganisationen nach einer jährlichen Valorisierung des Pflegegelds. Sozialminister Buchinger konnte hier freilich keine Zusage machen, er machte aber klar, dass die geplante einmalige Valorisierung in dieser Legislaturperiode ein „riesengroßer Fortschritt“ im Vergleich zu den letzten zehn Jahren sei.

Der PVÖ-Präsident würdigte aber auch den Beitrag des Bundes für die Pflege, der mit rund 1,6 Mrd. Euro für das Bundespflegegeld den größten Anteil übernehme. Und das Pflegegeld steige auch ohne Valorisierung jährlich um 60 Mio. Euro. Auch die Verbesserungen für pflegende Angehörige, wo der Bund bei den hohen Pflegestufen die gesamte Pensionsversicherung übernimmt, hob Blecha hervor. Eine Pflegeversicherung lehnt er ab, weil damit wieder nur einseitig Arbeitnehmer belastet und Lohnkosten erhöht würden. So wie Buchinger präferiert er eine Finanzierung aus den allgemeinen Steuermitteln.

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