BSVÖ: Ziel muss aber generelle Öffnung des Richteramtes sein!

Startschuss für blinde Verwaltungsrichter

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Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) begrüßt den heutigen Vorstoß, dass blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen nun doch das Richteramt, wenn auch „nur“ im Rahmen eines Pilotprojektes im Bereich der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit, ausüben können.

ÖVP-Behindertensprecher NRAbg. Dr. Franz-Joseph Huainigg hat bei der derzeit laufenden Sitzung des Nationalrates einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem blinde und sehbehinderte Menschen am neu zu schaffenden Bundesverwaltungs- und Finanzgericht Einsatz finden sollen. Im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle werden per 1. Jänner 2014 ca. 80 RichterInnen-Planstellen des neuen Bundesverwaltungsgerichtes ausgeschrieben.

„Das ist ein erster, aber sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, kommentiert BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf den heutigen Entschließungsantrag, „dem aber noch viele andere folgen müssen. Erklärtes Ziel muss es nach wie vor sein, nach der geplanten Evaluierung des Pilotprojektes das Richteramt generell – wie schon in vielen anderen Ländern – für blinde und sehbehinderte Juristinnen und Juristen zugänglich zu machen“.

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