Blinde Richter in Österreich nicht möglich?

Die Diskussion muss weitergehen, fordert die Hilfsgemeinschaft

Irene Vogel Susanne Sulzbacher Huainigg Uwe Boysen
Hilfsgemeinschaft

Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs und der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Dr. Franz-Joseph Huainigg, luden kürzlich den blinden Richter a. D. aus Bremen, Uwe Boysen, nach Wien zum Erfahrungsaustausch ein.

Uwe Boysen: „In Deutschland sind derzeit 60 blinde Richter aktiv, zwei Staatsanwältinnen und zahlreiche blinde Anwälte. Ich war sehr erstaunt zu hören, dass es in Österreich keinen einzigen blinden Richter und offenbar auch keinen Anwalt gibt.“

Mag. Susanne Sulzbacher, blinde Juristin, hat ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und möchte Anwältin werden. Sie kennt die österreichische Realität aus eigener Erfahrung: „Menschen mit Sehbehinderung, die Jus studieren, haben so viele Schwierigkeiten im Laufe ihres Studiums zu bewältigen, dass sie dann oft gar nicht mehr die Energie haben, auch beim Berufseinstieg ständig Vorreiter sein zu müssen.“ Sie hat ihr Ziel, Anwältin zu werden, noch nicht aufgegeben, arbeitet aber derzeit im Büro des Behindertenanwalts.

Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs setzt sich seit 77 Jahren dafür ein, dass Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung ein selbstbestimmtes und barrierefreies Leben führen können. Mag. Irene Vogel, Geschäftsführerin: „Der Erfahrungsaustausch mit Uwe Boysen, der auch mit Justizministerin Karl gesprochen hat, zeigt, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben. Es mag viele Gründe geben, warum jemand nicht Richter oder Anwalt werden kann. Fehlende Sehkraft sollte jedoch kein Hinderungsgrund sein! Es ist wohl eher die Frage, ob das – aus welchen Gründen auch immer – nicht gewollt wird. Denn wenn man wirklich will, dann sind auch in Österreich blinde Juristen im Richteramt möglich!“

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