BIZEPS: Handlungsempfehlungen der UNO an Österreich sind umgehend umzusetzen!

Die Ergebnisse der Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen liegen nun vor und legen deutlich die Versäumnisse der Behindertenpolitik offen.

BIZEPS
BIZEPS

„Menschen mit Behinderungen erwarten sich eine umgehende Beseitigung jener Mängel bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die das UN-Prüfungskomitee in den nun vorliegenden Handlungsempfehlungen unmissverständlich aufgezeigt hat“, hält Martin Ladstätter, Leiter des Vereins BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, fest und ergänzt: „Wir sind der UNO für die deutlichen Worte sehr dankbar und hoffen, dass die Zuständigen in Österreich nun fünf Jahre nach Ratifizierung aktiv werden.“

Beispiele aus den Handlungsempfehlungen der UNO:

  • Das Komitee ist besorgt, dass die Konvention nicht korrekt ins Deutsche übersetzt wurde und so der Gedanke der Konvention teilweise falsch wiedergegeben wird. Besonders die Verwendung des Wortes Integration anstatt Inklusion ebenso wie die Übersetzung von „independent living“ sind problematisch Das Komitee empfiehlt, dass Österreich die Übersetzung gemeinsam mit Selbstvertreterorganisationen gemeinsam überarbeitet.
  • Die Gleichstellungsgesetze müssen um Rechtsmittel wie beispielsweise Unterlassung- und Beseitungsanspruch ergänzt werden.
  • 2012 waren ca. 55.000 Menschen unter Sachwalterschaft, die Hälfte davon in allen Lebensbereichen. Das Komitee ist sehr besorgt, dass Österreich dieses veraltete System einsetzt, bei dem die betroffenen Personen nicht mitentscheiden können. Es soll auf ein System unterstützter Entscheidungsfindung umgestellt werden.
  • Problematisch findet das Komitee, dass der Föderalismus in Österreich dazu geführt hat, dass Menschen mit Behinderungen je nach dem in welchem Bundesland sie leben, unterschiedliche Gesetzgebungen und Standards vorfinden. Es wird empfohlen, eine bundesländerübergreifende Gesetzgebung zu schaffen.
  • Das Komitee erwartet, dass die Handlungsempfehlungen umgesetzt werden, sowie, dass die Handlungsempfehlungen der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
  • Das Komitee empfiehlt, dass der Bund und die Länder größere Anstrengungen unternehmen, um die De-institutionalisierung voranzutreiben, sodass Menschen mit Behinderungen ihren Wohnort frei wählen und selbstbestimmt leben können.

Die UN-Staatenprüfung Österreichs am 2. und 3. September 2013 in Genf, bei der auch viele NGO Vertreterinnen und Vertreter anwesend waren, bot die Gelegenheit die Menschenrechtsstandards für Menschen mit Behinderungen in Österreich kritisch unter die Lupe zu nehmen. „Das nun vorliegende Ergebnis ist deutlich und der UN-Handlungsauftrag unmissverständlich. Die Handlungsempfehlungen der UNO sind umgehend umzusetzen“, fordert Martin Ladstätter.

BIZEPS hat die Handlungsempfehlungen ins Deutsche übersetzen lassen.

Vor fünf Jahren trat in Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft (BGBl II Nr. 155/2008). Seither ist sehr wenig in der Umsetzung dieses völkerrechtlich verpflichtenden Vertrags passiert. In manchen Bereichen überwogen sogar Rückschritte, wie beispielsweise bei der Barrierefreiheit. Es gab nur wenige positive Beispiele von Umsetzungsbemühungen, wie beispielsweise der klar strukturierte und schlüssige Aktionsplan des Landes Steiermark.

„Wenn Österreich eine spürbare Änderung der Menschenrechtspolitik einleiten will, wäre jetzt ein passender Zeitpunkt. Wer in Zukunft so weitermachen möchte wie bisher, muss sich den Vorwurf, ein Menschenrechtsverletzer zu sein, gefallen lassen“, so Ladstätter abschließend.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich