Besserung ja oder nein?

Wie die Pensionsversicherungsanstalt ihre Ablehnungen begründet. Ein Kommentar.

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Vor einiger Zeit hatte man im Rechtsweg mit kräftiger Unterstützung von „außen“, eine Erhöhung der Pflegestufe bewirkt.

Die Niederlage konnte die Pensionsversicherungsanstalt aber nicht so einfach hinnehmen.

Sie stellte einen befristeten Jahresbescheid über die neue Pflegestufe aus mit folgender Begründung: „… auf Grund der medizinischen Unterlagen wird die Pflegestufe 4 befristet auf ein Jahr gewährt, da eine Besserung bzw. Rückbildung der Symptome des dem Antrag zugrunde liegenden Krankheitsbildes anzunehmen ist.“

Wie bitte?

Es geht hier um eine chronische Autoimmunerkrankung mit langsam fortschreitender Verschlechterung und keiner Heilung in Sicht. Wenn Sie, werte Damen und Herren der Pensionsversicherungsanstalt, mehr wissen als ich und der Meinung sind, ich werde gesund, so ersuche ich Sie, mir Ihren aktuellen Wissensstand, der offensichtlich an mir vorüber gegangen ist, mitzuteilen!

Vor zehn Tagen hatte man einen Antrag auf Heilverfahren bei der Pensionsversicherungsanstalt gestellt. Mit rasanter Geschwindigkeit, nämlich innerhalb von unglaublichen sieben Tagen, lag der ablehnende Bescheid im Postfach mit folgender Begründung: „… auf Grund der medizinischen Unterlagen wurde festgestellt, dass eine anhaltende Besserung des dem Antrag zugrunde liegenden Krankheitsbildes nicht erreicht werden kann.“

Also, was jetzt? Besserung ja oder nein?

Sie, werte Damen und Herren der Pensionsversicherungsanstalt haben nicht das Recht, abhängig von Ihrer persönlichen Befindlichkeit und Willkür, über meinen Krankheitsverlauf zu urteilen!

Auch, wenn diese Begründungen sich in einem Computervordruck befinden, kann man über diese leichtfertigen und unfundierten Aussagen nicht hinwegsehen. Man entschließt sich, dies nicht wortlos hinzunehmen und erklärt der Pensionsversicherungsanstalt schriftlich und ausgiebig seinen Ist-Zustand und die Prognose des dem Antrag zugrunde liegenden Krankheitsbildes.

Das Heilverfahren bekommt man deswegen nicht bewilligt, obwohl es das Einzige ist, was hilft. Zumindest aber hat man sich Luft gemacht, das soll ja auch „heilen“, in gewisser Hinsicht.

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