Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof

Gehörloser Salzburger bringt wegen ORF-Gebühren Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein.

Verfassungs- u. Verwaltungsgerichtshof
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Der gehörlose Salzburger Matthäus Auer bringt Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein, weil er sich diskriminiert fühlt. Warum soll er 100 % Gebühr für ein ORF-Programm bezahlen, das er nicht wahrnehmen kann.

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003 – kundgemacht am 20.8.2003 -, wurde die Fernmeldegebührenordnung in Österreich geändert. Seither gibt es für behinderte Menschen keine automatisch Befreiung von der Fernseh- und Rundfunkgebühr mehr.

Herrn Auer geht es nicht um den gratis Empfang des ORF. „Wenn wir barrierefrei schauen können, zahlen wir gerne voll.“ hält er fest. Was er aber nicht versteht und warum er klagt ist der Umstand, dass er 100 % Gebühr zahlen muss und „maximal 15 Prozent des TV-Programmes“ mitverfolgen kann.

Für gehörlose Kinder, die nicht fließend lesen können, gebe es beim ORF gar kein Programm und von regionalen Informationssendungen sind gehörlose Menschen ebenfalls völlig ausgeschlossen, beklagt Reinhard Grobbauer, Leiter des Salzburger Gehörlosenverbandes in den „Salzburger Nachrichten“ vom 16. August 2004.

Rechtsanwalt Friedrich Harrer hat für Matthäus Auer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. Herr Auer sei „in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit verletzt worden“, argumentiert Harrer, denn der ORF biete gehörlosen Menschen kein adäquates TV-Programm.

Das Bundeskanzleramt meint in einer Stellungnahme dazu, dass die staatlichen Rundfunkgebühren nicht dem ORF zugute kommen würden, berichten die Salzburger Nachrichten. Deshalb gebe es keine Verbindung zu seinem TV-Programm. Gebühren seien ja auch zu zahlen, wenn kein Programm empfangen würde, heißt es.

Herr Auer hat beim Verfassungsgerichtshof nun eine Beschwerde gegen die Finanzbehörde eingereicht. Die Stadt Salzburg hofft auf einen Präzedenzfall und zahlt die Prozesskosten.

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