Berlin will Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen

Das Berliner Abgeordnetenhaus wird sich demnächst mit dem am 28. September 2010 vom Senat beschlossenen Bericht "UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent in Berlin umsetzen" befassen.

Rathaus in Berlin
BIZEPS

„Der Bericht zeigt einerseits, dass im Land Berlin bereits viel für Menschen mit Behinderung erreicht wurde und dass die bestehenden Gesetze sowie Regelungen die Belange von Menschen mit Behinderung grundsätzlich angemessen berücksichtigen.

Er macht andererseits aber auch deutlich, dass es in der Praxis Umsetzungsdefizite gibt“, erklärte Sozialsenatorin Carola Bluhm. „Gemeinsam mit dem Landesbeauftragten und dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung konnte in einer ressortübergreifenden Facharbeitsgruppe Einvernehmen über mehrere Projekte und Maßnahmen zur Realisierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin erzielt werden. Die Umsetzung der Konvention kann nur in einem langfristig angelegten Prozess erfolgen, der möglichst verbindlich gestaltet werden sollte. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird deshalb einen Aktions- und Maßnahmenplan erarbeiten.“

Wie in einer Information der Landespressestelle hervorgehoben wurde, ist mit dem Schulgesetz von 2004 der Vorrang der gemeinsamen Bildung und Erziehung festgelegt. Bei kontinuierlich steigendem Prozentsatz der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Berlin nahmen 42 % dieser Schüler im Schuljahr 2009/2010 am gemeinsamen Unterricht in Grund- und weiterführenden Schulen teil. Damit belegt Berlin im Ländervergleich einen der drei vordersten Plätze und liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt von rund 19 %.

Der Senat bekennt sich ausdrücklich zu seiner laufenden Praxis, bereits vor Erstellung eines Aktions- und Maßnahmeplans an alle neuen Gesetze und untergesetzlichen Regelungen den Maßstab der seit 26. März 2009 für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention anzulegen, wie dies zuletzt z. B. auch beim Entwurf des Berliner Straßenreinigungsgesetzes der Fall war.

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