Bericht 2010: Die breite Arbeitspalette der Volksanwaltschaft

Der Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2010 macht einmal mehr deutlich, in wie vielen Bereichen Handlungsbedarf besteht, sei es in Form von Gesetzen oder durch verwaltungstechnische Maßnahmen.

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Die Anregungen der VolksanwältInnen reichen von den Kinderrechten und den Bedürfnissen von behinderten Menschen über eine geforderte Pflegereform und unzumutbaren Belastungen in den Krankenhäusern bis hin zur Sachwalterschaft und zum Fremdenrecht. …

Kritik übt die Volksanwaltschaft außerdem an der mangelhaften Einbindung von behinderten Menschen in den österreichischen Arbeitsmarkt: Trotz Einstellungspflicht bestehe kein Anspruch auf Beschäftigung. Arbeit bleibe damit ungerecht verteilt. Nicht einmal jeder vierte Dienstgeber stelle ausreichend Menschen mit Behinderung an, moniert der Volksanwalt, man zahle lieber eine Ausgleichstaxe. Der öffentliche Bereich sei dabei ebenso säumig wie Unternehmen der Privatwirtschaft. …

Kritik übt die Volksanwaltschaft auch an der Tatsache, dass die zeitliche Zielvorgabe für die Herstellung von Barrierefreiheit in Bundesgebäuden aus budgetären Gründen um weitere vier Jahre verlängert wurde. Österreich verletze damit seine internationalen Verpflichtungen, die ihm aus der UN-Behindertenkonvention erwachsen, kritisieren die VolksanwältInnen. …

Der Bereich des Sachwalterschaftsrechts war im Berichtszeitraum besonders häufig von Beschwerden betroffen. Oft lägen diesen Klagen falsche Vorstellungen über den Umfang von Sachwalterleistungen zugrunde, hält Volksanwältin Gertrude Brinek fest, die diesbezüglichen Informationsangebote würden deshalb gerne in Anspruch genommen.

Derzeit stehen rund 60.000 Personen unter Sachwalterschaft. Die Entwicklungstendenz ist angesichts der demografischen Situation stark steigend, was auch eine Zunahme diesbezüglicher Beschwerden zur Folge hat: Im Berichtsjahr überprüfte die Volksanwaltschaft mehr als 100 vermutete Missstände auf diesem Gebiet.

Beklagt werden vor allem fehlender persönlicher Kontakt zum jeweiligen Sachwalter, mangelnde Sorgfalt, unzureichende Versorgung mit finanziellen Mitteln für lebensnotwendige Aufwendungen und finanzielle Ungereimtheiten. Außerdem kritisiere man die Tatsache, dass Angehörigen im Falle der Bestellung eines Sachwalters bei Gericht keine Parteistellung zukommt. …

Zu arm für die Staatsbürgerschaft … Die Zahl der Beschwerden betreffend Einbürgerungen hat seit dem Jahr 2006 drastisch zugenommen, wobei vor allem die Voraussetzungen für die Sicherung des Lebensunterhalts beanstandet werden. Dass Behörden seit der Reform 2005 kein Ermessensspielraum bei der Beurteilung der finanziellen Situation zukommt, habe dazu geführt, dass Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, der Zugang zur Staatsbürgerschaft verwehrt bleibe. Nicht zuletzt die Tatsache, dass unter anderem auch anerkannte Flüchtlinge mit (durch Folter erlittenen) Behinderungen keine Chancen auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft haben, mache eine Gesetzesänderung dringend erforderlich, heißt es im Bericht.

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