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Behindertenpolitik muss wichtiger Teil der Koalitionsverhandlungen sein

Rechtzeitig zu Beginn der Koalitionsverhandlungen präsentierte die ÖAR gestern ihren Forderungskatalog für die Behindertenpolitik der kommenden Regierung.

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist seit Jahresbeginn eine wichtige Basis für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in unserem Staat. Die Umsetzung der Gesetzesinhalte muss weiter ausgebaut werden, indem die österreichische Rechtsordnung auf die Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes schrittweise angepasst wird.

Zentrale Bereiche wie etwa Bildung oder Barrierefreiheit sind unter diesem Gesichtspunkt zu sehen.

Um Ausgrenzungen von Menschen mit Behinderungen aufgrund von Nicht-Zugängigkeit im bebauten Bereich oder auch im Verkehrswesen künftig hintanzuhalten, wäre es notwendig, dass die Bauordnungen der Länder durch eine „Art. 15a B-VG Vereinbarung“ so ausgestattet werden, dass Barrierefreiheit in ganz Österreich einheitlich eine Selbstverständlichkeit wird. Längst sollte es überflüssig sein zu erwähnen, dass eine barrierefreie Umwelt allen Menschen zugute kommt; man denke nur an Mütter mit Kinderwägen oder alte Menschen.

Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor in der Statistik der Arbeitssuchenden – im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung – überrepräsentiert. Daher fordert die ÖAR, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen auch in den kommenden Jahren Schwerpunkt der Behindertenpolitik bleiben.

Den Diskussionen der vergangenen Wochen, dass es beim System der Pflegevorsorge in Österreich einen dringenden Bedarf an Weiterentwicklung gibt, stimmt die ÖAR prinzipiell zu. Allen Forderungen, statt Geldleistungen (Pflegegeld) in Hinkunft Pflegeschecks einzuführen und Sachleistungen zu forcieren, wird die ÖAR – so wie in den vergangen Jahren – auch künftig eine entschiedene Absage erteilen.

ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget fasst zusammen: „Der differenzierte Forderungskatalog der ÖAR beweist einmal mehr den akuten Handlungsbedarf in den verschiedensten Bereichen, die die Lebenswelten von Menschen mit Behinderungen zentral berühren. Die ÖAR steht gerne als fachkompetenter Gesprächspartner zur Verfügung.“

Der vollständige Forderungskatalog kann über das Sekretariat angefordert werden und wird auf der Homepage zum Download bereitgestellt.

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