Behindertengleichstellungspaket im Ministerrat beschlossen

"Nun ist das Parlament am Zuge, um zu ergänzen, was bislang noch fehlt."

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Am 8. März 2005 hat der Ministerrat nun nach drei vorangegangenen gescheiterten Anläufen das Gleichstellungspaket, zu dem insbesondere ein Entwurf für ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und Änderungsvorschläge zum Behinderteneinstellungs-, Bundessozialamts- und Bundesbehindertengesetz sowie eine Novelle zur Österr. Bundesverfassung, mit der die Österreichische Gebärdensprache anerkannt wird, gehören, beschlossen.

Leider wurde der Entwurf des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes nach jedem Anlauf im Ministerrat wieder zerpflückt und abgeschwächt. Wie der diesbezüglichen Meldung auf ORF-ON zu entnehmen war, sind die von den Behindertenvertretungen stets heftig kritisierten Übergangsfristen von zehn Jahren im Hinblick auf die Einklagbarkeit von Diskriminierungen durch Barrieren bei Altbeständen von Gebäuden und Verkehrsmitteln geblieben. Und auch das ausgesprochen schwache Verbandsklagerecht der ÖAR, das nur nach Empfehlung des Bundesbehindertenbeirates mit 2/3-Mehrheit wahrgenommen werden kann, ist noch immer Inhalt dieses Gesetzesentwurfes.

„Dieser Entwurf ist leider kein Behindertengleichstellungsgesetz, sondern ein bloßes Antidiskriminierungsgesetz, das noch dazu an für Menschen mit Behinderungen essentiellen Stellen gravierende Schwächen aufweist, die mit hoher Wahrscheinlichkeit bewirken werden, dass sich in der näheren Zukunft kaum Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen ergeben werden, sondern man – wie bisher – auf den guten Willen und primär auf´s Glück bei Schlichtungsgesprächen angewiesen sein wird. Besonders erschütternd ist jedoch, dass das von den Regierungsparteien im Regierungsprogramm vereinbarte Bündelgesetz zur Beseitigung von Diskriminierungen nicht gleichzeitig mit dem Gleichstellungspaket beschlossen wurde. Damit bleiben aber längst bekannte Diskriminierungen in einer Vielzahl von Materiengesetzen weiterhin bestehen“, betont Mag. Michael Krispl, der Vorsitzende des Vereines Blickkontakt.

Und dies nicht zu Unrecht; so sind seit vielen Jahren von den Behindertenvertretungen geforderte wesentliche Änderungen des Eisenbahnbeförderungs- und Eisenbahngesetzes, der Straßenverkehrsordnung, der Eisenbahnkreuzungsverordnung, der Schulgesetze, des e-Governmentgesetzes, die Beseitigung der diskriminierenden Berufsverbote in einer Vielzahl von Berufsgesetzen etc. noch immer nicht in Angriff genommen.

„Nun ist das Parlament am Zuge, um zu ergänzen, was bislang noch fehlt und zu korrigieren, was aus Sicht der Behindertenvertretungen am aktuellen Gleichstellungspaket noch zu korrigieren ist, um hier wirklich ein Gleichstellungspaket im Nationalrat zu beschließen, das Zähne hat und seinen Namen verdient; hier liegt wohl noch ein hartes Stück Arbeit vor uns“, so Krispl abschließend.

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