Behindertengleichstellungsgesetz bringt hohe Anforderungen für Tourismusbetriebe

Schenner: Unternehmer erhalten detaillierte Informationen - Orientierungshilfe "Barrierefreie Tourismuseinrichtungen" in Ausarbeitung

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„Als Vertreter der Tourismusbranche befürworte ich, dass es oberstes Ziel sein muss, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen bzw. zu verhindern. Unsere Mitgliedsbetriebe waren und sind bemüht, diesem Prinzip gerecht zu werden, um in der Arbeitswelt Diskriminierungen zu verhindern und ihren Gästen barrierefreie Einrichtungen anbieten zu können,“ betont Johann Schenner, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich.

Lag das Anbieten barrierefreier Einrichtungen jedoch bis dato in der freien unternehmerischen Entscheidung, bringt nun die gesetzliche Regelung hohe Anforderungen für alle Betriebe, insbesondere der Hotellerie und Gastronomie. Deshalb sei nun die Wirtschaft gefordert, ihre Betriebe rechtzeitig und richtig zu informieren.

Ziel des im Nationalrat beschlossenen Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes ist, wie berichtet, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Es soll ihnen der Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ermöglicht werden. Das Gesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

Die Eckpfeiler des Behindertengleichstellungsgesetzes sind: ein Diskriminierungsschutz in allen Lebensbereichen und auch für nahe Angehörige; barrierefreie Errichtung öffentlicher Bauten – für bestehende Bauten und nicht behindertengerechte öffentliche Verkehrsmittel und Verkehrsanlagen sind im Gesetz zehnjährige Übergangsfristen verankert; das Recht auf Schadenersatz sowie die Möglichkeit einer Verbandsklage.

„Für unsere Tourismusbetriebe bedeutet das, dass sie ab 2006 bis 2015 im Rahmen von abgestuften Übergangsfristen mit festgesetzten Investitionshöhen bauliche Adaptierungen vornehmen müssen“, erklärt Schenner. Aus Sicht der Wirtschaft sei das Gesetz ein „gerade noch akzeptabler Kompromiss“. Mehr Zugeständnisse oder eine Verkürzung der Übergangsfristen wäre für die Betriebe unzumutbar gewesen. Nun liege es aber auch an der Regierung, die Förderungen zu intensivieren, damit die notwendigen Investitionen für die Betriebe tragbar werden.

„Gerade die Tourismuswirtschaft zählt zu den investitionsfreudigsten Branchen, weil wir auf die Nachfrage und die Bedürfnisse unserer Gäste rasch reagieren wollen und auch müssen, um wettbewerbsfähig bleiben zu können. Damit unsere Unternehmer die im Gesetz verankerten Bestimmungen in ihren künftigen Bauvorhaben auch entsprechend berücksichtigen können, erhalten sie detaillierte Informationen in den jeweiligen Landesfachgruppen und auf der Homepage der Bundessparte unter www.dertourismus.at„, so Schenner.

Außerdem arbeitet die Bundessparte gerade an der Erstellung einer Checkliste auf Grundlage der ÖNORM „Barrierefreie Tourismuseinrichtungen“ mit, um den Betrieben eine praktikable Orientierungshilfe bieten zu können, was die Anforderungen für Barrierefreiheit sind. „Diese werden wir den Betrieben ebenfalls kostenlos zur Verfügung stellen“, kündigt Schenner an.

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