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Behindertengleichstellung: Diskriminierungen prolongiert

Betroffene protestieren gegen Beschluss der Regierungsparteien im Verfassungsausschuss

„Leider haben sich unsere schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet, und der Entwurf für ein Behindertengleichstellungspaket wurde im heutigen Verfassungsausschuss nicht verbessert“, zeigt sich der blinde Jurist Mag. Michael Krispl vom Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ enttäuscht. Er wurde heute vom Ausschuss als Experte eingeladen.

Sowohl die unzureichenden Bestimmungen zur Barrierefreiheit und zum Verbandsklagerecht wie auch zur Behindertenanwaltschaft sollen beinahe unverändert von der Regierungsvorlage übernommen werden.

Die Bundesländern wurden mit den Bauordnungen nicht in die Pflicht genommen. Daher wird dieses Gesetz nur in kleinen Teilbereichen Wirkung zeigen. „Fast zu einer Alibiregelung sind die Übergangsbestimmungen für bestehende Barrieren verkommen“, erläutert Klaudia Karoliny vom Aktionsbündnis.

Selbst kleine Barrieren (z. B. eine Stufe vor einem Eingang) müssen erst in vielen Jahren beseitigt werden.

Behinderte Menschen werden nicht unterstützt um zu ihrem Recht zu kommen. Weder eine Streitwertbegrenzung noch eine international herzeigbare Regelung zur Verbandsklage sollen die Rechte der Betroffenen stärken helfen.

Wider besseren Wissens wird sogar die Funktion des Behindertenanwaltes zu einer Beschwichtigungsstelle verkommen. Manche bemängeln zu recht, dass in Österreich sogar die Tierschutz-Anwaltschaft mehr Rechte hat.

„Das Ergebnis des heutigen Verfassungsausschusses ist auch deswegen so dürftig, weil die Regierungsparteien nicht bereit waren die notwendigen und von den Betroffenen formulierten Abänderungsanträge zu beschließen“, zeigt sich Krispl verärgert. (Anträge siehe: http://www.gleichstellung.at/aktion/antraege.php)

„Das beschämende Ergebnis der Ausschussverhandlungen wird nun Gesetz werden“, befürchtet Karoliny und fährt fort: „Es gibt nur mehr eine Chance, dieses absolut unzureichende Gesetz zu verbessern. Die Abgeordneten müssten nächste Woche im Plenum doch noch im Sinne der Betroffenen abstimmen“.

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