Behindertenarbeitsplätze: bitte warten

Die neuesten Zahlen beweisen es: Die Mehrzahl der Bundesländer und auch ein Teil der Sozialversicherungen sowie der Krankenkassen ist nicht sonderlich interessiert an der Einstellung von behinderten Menschen.

Am Arbeitsplatz
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Wie sonst ist es zu erklären, dass viele ihrer Einstellungspflicht gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz nicht nachkommen. Das hat zur Folge, dass hunderte behinderte Menschen nur deswegen keine Arbeit haben, weil die öffentliche Hand nicht gewillt ist, sie einzustellen.

Negativer Spitzenreiter ist – wie auch in den vergangenen Jahren – abermals das Land Wien, das im Jahr 2003 um 855 behinderte Menschen zu wenig eingestellt hat. Aber auch in NÖ wurden 395 behinderte Menschen weniger eingestellt, als es das Gesetz vorsieht.

Dass es auch anders geht, beweisen die Steiermark, die um 945 Arbeitsplätze mehr als es das Gesetz vorschreibt zur Verfügung gestellt hat und Kärnten mit 240 Arbeitsplätzen.

Aber auch nicht alle Krankenkassen erfüllen ihre Einstellungspflicht für behinderte Menschen: So ist die Wiener Gebietskrankenkasse mit 21 Arbeitsplätzen im Minus, die NÖ Gebietskrankenkasse mit 12. Und wieder ist es die Steiermärkische Gebietskrankenkasse, die gleich um 73 behinderte Menschen mehr beschäftigt, als sie vom Gesetz aus verpflichtet ist.

Bei den Sozialversicherungsanstalten fällt einmal mehr jene der Gewerblichen Wirtschaft unangenehm auf, weil sie um 18 behinderte Dienstnehmer zu wenig eingestellt hat. Positiv sticht hier die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt heraus, die um 69 Personen mehr als im Gesetz verlangt wird, eingestellt hat.

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