Behindertenanwaltschaft: Entscheidung für Buchinger?

Was seit Wochen angedeutet wird, dürfte nun passieren. Sozialminister Hundstorfer könnte Ex-Sozialminister und Parteifreund Erwin Buchinger in den nächsten Tagen zum Nachfolger von Herbert Haupt ernennen. Ein Kommentar.

Türschild Gleichstellungsanwalt Mag. Haupt
BIZEPS

Wird die Ausschreibung wieder zur Farce?„, fragte BIZEPS-INFO schon im Oktober 2009. Die Anzeichen waren deutlich. Schon bevor die Ausschreibung veröffentlicht wurde, hörte man, dass der Posten dem aus der Regierung ausgeschiedenen Ex-Sozialminister Buchinger (SPÖ) vom Parteifreund Hundstorfer zugeteilt werden könnte; eine typisch österreichische Ausschreibung bahnte sich an.

Viele hervorragende Bewerbungen

Wie immer bei anscheinend schon vorher entschiedenen Ausschreibungen war auch bei dieser zu befürchten, dass sich kaum qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber melden würden. Doch überraschenderweise war genau das Gegenteil der Fall.

Sozialminister Hundstorfer berichtete am 2. Dezember 2009 im Parlament, dass sich 13 Personen für den Posten beworben hatten. Am 4. Dezember 2009 fand mit 4 Personen ein Hearing im Sozialministerium statt. Eingeladen wurden – laut Ö1 Morgenjournal:

  • Erwin Buchinger (Ex-Sozialminister der SPÖ)
  • Franz-Joseph Huainigg (Behindertensprecher der ÖVP)
  • Gerhard Höllerer (Präsident des ÖBSV) sowie
  • Reinhard Rodlauer (ÖBB-Konzernkoordinator für Barrierefreiheit)

Nun liegt es an Hundstorfer

Interessant wird nun die weitere Vorgangsweise Sozialminister Hundstorfers. Laut Ö1 Informationen wird eine Kommission eine Reihung der Kandidaten vornehmen. Die Kommission, die mehrheitlich mit Mitarbeitern des Sozialministeriums besetzt ist, könnte auch wieder als Rechtfertigung der schon vorher ins Auge gefassten Wahl des Ministers herhalten müssen. Eine Vorgangsweise, die schon Hundstorfers Vorgängerin, Ursula Haubner, im Jahr 2005 angewandt hat. Nach § 13b des Bundesbehindertengesetzes ist nämlich geregelt, dass der Sozialminister alleine bestimmt, wen er zum Behindertenanwalt bestellt.

Gesetz: Behinderten Bewerber/innen den Vorzug geben

Welche Voraussetzungen müssen die vier verbliebenen Bewerber erfüllen? Laut § 13d des Bundesbehindertengesetzes sind dies: „Zum Behindertenanwalt kann nur bestellt werden, wer eigenberechtigt ist und auf den Gebieten der Belange von Menschen mit Behinderungen und der Gleichbehandlung über besondere Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Bei gleicher sonstiger Eignung ist einem Menschen mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug zu geben.“

Unter diesen Gesichtspunkten wäre eine Entscheidung von Hundstorfer für Buchinger, dem einzigen nichtbehinderten verbliebenen Bewerber, höchst erklärungswürdig. Interessant wäre dann auch eine Darlegung der „besonderen Erfahrungen und Kenntnisse“ insbesondere im Vergleich zu den drei anderen behinderten und qualifizierten Bewerbern, die ja laut Gesetz bei „gleicher sonstiger Eignung“ zu bevorzugen sind.

Hundstorfer hat angekündigt, seine Entscheidung kurz vor Weihnachten bekannt zu geben.

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