Behinderte Menschen werden zur Kasse gebeten

Bei Sachwalterschaft werden für Betroffene künftig hohe Gebühren anfallen

Taschenrechner, daneben Euros
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Der vorliegende Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2009 enthält Bestimmungen, die Menschen, für die ein Sachwalter bestellt ist, mit neuen unverhältnismäßig hohen Gerichtsgebühren finanziell schwer belasten.

Er soll am 14. Mai im Justizausschuss behandelt werden; die Verabschiedung im Plenum des Nationalrates ist für den 28./29. Mai geplant.

Bisher fielen im Zusammenhang mit der Sachwalterschaft keine Gebühren an – nach dem Budgetbegleitgesetz können jetzt über 100 € fällig werden. Der Hintergrund: Der Sachwalter ist von Gesetzes wegen verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen, längstens jedoch alle drei Jahre, Rechnung an das Pflegschaftsgericht zu legen. Das Gericht kontrolliert die Abrechnung – dafür soll nun der Betroffene über 100 € zahlen. Bisher war dies kostenlos. Ob ein Verfahrenshilfeantrag einen etwaigen Nachlass der Gerichtsgebühren erwirken kann, bleibt fraglich.

Noch teurer wird es, wenn der Sachwalter eine Entschädigung erhält: In diesem Fall erhöht sich die Gerichtsgebühr auf ein Viertel der zuerkannten Entschädigung, die der Sachwalter als Belohnung für seine Tätigkeit erhält, wenn damit € 110,- überschritten werden.

Menschen mit Behinderung müssen somit in Zukunft nicht nur den Sachwalter für seine Tätigkeit entschädigen, sondern zusätzlich auch regelmäßig Abgaben an das Gericht leisten.

Ein Beispiel sind die Gebühren für die Genehmigungen des Pflegschaftsgerichts: Eröffnet ein Sachwalter einen Bausparvertrag für seinen Klienten, möchte er eine Wohnung anmieten oder Mietrechte aufgeben oder eine außergewöhnliche Anschaffung tätigen – z.B. ein Pflegebett oder die Organisation einer Urlaubsreise mit 24-Stunden-Betreuung – so muss er eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung beantragen. Jeder dieser Genehmigungsbeschlüsse wird Menschen, für die ein Sachwalter bestellt ist, in Zukunft über € 100 kosten.

Es besteht zwar die Möglichkeit, für diese Gebühren Verfahrenshilfe zu beantragen, die Voraussetzungen dafür sind aber sehr streng. Nicht jeder Sachwalter wird und kann eine Verfahrenshilfe beantragen. Außerdem führt wahrscheinlich bereits ein geringes Vermögen – zum Beispiel ein Sparguthaben von € 1.000,- – zu dem Ergebnis, dass die Verfahrenshilfe abgelehnt wird.

Ein Betrag von € 110,- stellt für Menschen mit einer Behinderung oft einen beträchtlichen Teil ihres monatlichen Einkommens dar.

Durch eine Änderung des ABGB wird im Budgetbegleitgesetz auch die „25“er Grenze bei der Anzahl von Sachwalterschaften für Rechtsanwälte und Notare gekippt. § 279 Abs. 5 zweiter Satz lautet nun: „Es wird vermutet, dass eine Person – ausgenommen ein geeigneter Verein – insgesamt nicht mehr als fünf, ein Rechtsanwalt oder Notar nicht mehr als 25 Sachwalterschaften übernehmen kann“; … Damit sind Großkanzleien, die oft über hundert Sachwalterschaften übernehmen, wieder legal!

Das Kapitel Justiz wird erst am 28. Mai im Plenum des Nationalrats behandelt; Abänderungsanträge sind theoretisch noch möglich. Die ÖAR appelliert daher an die Bundesregierung, diese Verschlechterungen für besachwaltete Menschen wieder rückgängig zu machen.

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6 Kommentare

  • Ausbeutung
    Sachwalterbelohnung
    Euro 9571.-
    ABSOLUTE
    U NTÄTIGKEIT

  • Der Sachwalter Hain,Wr.Neustadt hat als Mitglied der RAK Nö. mit Bescheid Vz1026/92 in seiner eigenen Betrugssache in 4 Verfahren beim OGH Verfahrenshilfe gewährt.Sachwalter Hain hat beim BG Wr.Neustadt Klagen gegen den Entmündigten
    sowie Pensionspfändungen zu seinen Gunsten geführt,hatte 3 Pfandrechte zu seinen
    Gunsten im GB Wr.Neustadt,TZ 9507/97 Tz11137/2001,8162/1997,10E 3691/97, 10E4375/97,19E 2166/01g; (OGH 1 515/01)
    http://www.ris.bka.gv.at/ ABGB 266, 15R3/04 y exekutierte RA Hain EURO 958,21 an
    ohne Ansprüche auf die 20 % MWSt.
    Das BG Wr.Neustadt hat dazu zum OGH eine gezielte Falschbeurkundung im Amt
    abgegeben, der RA Hain habe auf alle Forderungen „VERZICHTET“ um die Ausbeutung
    eines Handlungsunfähigen zu decken.
    1Ob156/01z, 1Ob277/03x, 1Nc 34/04 x, 1 Ob 100/04 v, 1 Nc 2/05 t
    EIGENFINANZIERUNG einer EXISTENZVERNICHTUNG, wobei Bedienstete der Justiz
    die Interessen des RA Hain vertreten, Besachwalterte und ihr Vermögen gezielt
    vernichten.
    Dem OGH wurden alle Grundbuchspfandrechte bis zur Liegenschaftszwangsversteigerung
    beim BG Wr.Neustadt als Ergebnis des Porzessbetruges verleugnet.
    Genossin M.Gerhartl, Landesgericht Wr.Neustadt in Diensten von Anwälten.

  • Nun liebe ÖAR, mittlerweile sind über dreissig Monate eine Menge Wasser die Donau herunterronnen: wo woar dei Leistung?!!

  • Das überrascht nicht wirklich. ich arbeite seit nunmehr 19 Jahren in dem Bereich und kann tendenziell verfolgen, daß Unterstützung und selbstbestimmte Lebenshaltung für Menschen mit Behinderungen immer mehr auf die Benefizebene abgeschoben werden, d.h. der Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung wird mehr und mehr von einem rein monetären Denken verdrängt, viele Menschen mit Handicaps sind darauf angewiesen, zu nehmen und zu leben, was andere für sie für angemessen halten, weil auf allen Ebenen der Legislative und Verwaltung Menschen sitzen, die die Bedürfnisse von Menschen mit Handicaps als reine Kostenstelle wahrnehmen und nicht breit sind auf deren Belange einzugehen. Dabei ist mittlerweile in vielen Ländern nachgewiesen, daß die Kosten für individuelle Unterstützung sich in 10 Jahren rechnen und bei längerer Betreuungsdauer sukzessive minimieren.
    In Österreich ist das Wort „Nachhaltigkeit“ noch nicht in höhere Ebenen vorgedrungen und es nichts einfacher als dien Kosten in Bereichen zu lukrieren, die keine laute Lobby haben.Wir sind ja so „kultiviert“!

  • Ich frage mich nur, wozu man Sachwalterschaften anbringt, wo jene Personen (im Besten Fall SELBST gewählte), dann wiederum nichts zu sagen haben. Sich Gerichte und Rechtsanwaltskanzleien an den Betroffenen dumm und dämlich kassieren? Irgendwo läuft da was falsch in unserem Rechtssystem! Ich bin dagegen, dass das den Betroffenen nur einen Cent kostet, weil sie können für ihre Behinderung nichts.

  • ÖAR — Österleichs Argloseste Ruhgeber … Was ist passiert, dass da einmal jemand aufgewacht ist? Die werden glatt auch einmal für „Besachwaltete“ aktiv??! Ein Maiwunder?