Behinderte Menschen in der Kostenfalle?

Lebenshilfe stellt sich gegen neues Gebührengesetz bei Sachwalterbestellung

Euro Banknoten
BilderBox.com

Mit einer Neuregelung der Gebühren im Budgetbegleitgesetz 2009 sollen Menschen mit Behinderungen zur Kassa gebeten werden. Es drohen saftige Gebühren bei Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang einer Sachwalterschaft.

In Zukunft müssen Menschen mit Behinderungen, für die ein Sachwalter bestellt wurde, noch tiefer in die Tasche greifen. Eine neue gesetzliche Regelung sieht vor, dass bei Entscheidungen des Pflegschaftsgerichts zusätzlich mindestens 110 Euro an Gerichtsgebühren entrichtet werden müssen. Bisher war dieses Verfahren kostenlos. Noch teurer wird es für die Betroffenen, wenn es um die Rechnungslegung des Sachwalters geht. Denn hier können die Kosten auf bis zu einem Viertel der Entschädigung explodieren

„Wie soll ihnen ein selbst bestimmtes Leben gelingen, wenn ihr ohnehin enger Finanzspielraum nochmals eingeschränkt wird?“ erklärt Univ. Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich.

Noch teurer wird es für die Betroffenen, wenn es um die Rechnungslegung des Sachwalters geht. Denn hier können die Kosten auf bis zu einem Viertel der Entschädigung explodieren.

Eine weitere deutliche Verschlechterung würde die geplante Änderung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) nach sich ziehen: Die „25“er Grenze bei der Höchstanzahl von Sachwalterschaften für Rechtsanwälte und Notare wird aufgeweicht. Dadurch wird einer Massenabfertigung durch Großkanzleien Tür und Tor geöffnet. Die persönliche Betreuung bleibt wieder einmal auf der Strecke.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich