Begutachtungsverfahren zum Wr. Chancengleichheitsgesetz abgeschlossen

Reges Interesse am Begutachtungsentwurf eines Wr. Chancengleichheitsgesetzes. Viele Organisationen nahmen schriftlich Stellung.

Was steht im Wr. Chancengleichheitsgesetz
BIZEPS

Ein „Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien (Chancengleichheitsgesetz Wien – CGW)“ konnte vom 6. Juli bis 17. August 2009 begutachtet werden.

Begutachtung

Eine Vielzahl von Organisationen nahm diese erste Möglichkeit wahr, das Gesetz zu kommentieren. Es bleibt zu hoffen, dass diese Stellungnahmen von der Stadt Wien veröffentlicht werden; wie dies beispielsweise beim Parlament üblich ist.

Hier finden Sie die von der Stadt Wien veröffentlichten „Stellungnahmen zu Entwürfen von Wiener Landesgesetzen und Verordnungen„.

Verwaltung erarbeitete sich ein Gesetz

Die Wiener SPÖ hatte entschieden, das Wiener Behindertenhilfegesetz zu einem Wiener Chancengleichheitsgesetz umzubauen. Stadträtin Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) hat den Entwurf eines Chancengleichheitsgesetzes hinter verschlossenen Türen und im Geheimen erarbeiten lassen und nur Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung einbezogen.

Nur durch Zufall kam bei einer Sitzung der Wiener Interessensvertretung der behinderten Menschen am 26. Mai 2009 heraus, was die Stadt Wien in diesem Bereich plant.

Im Juni 2009 informierte Stadträtin Wehsely die Öffentlichkeit, nachdem sie kurz zuvor die Betroffenen über die geschaffenen Fakten in Form eines Entwurfes in Kenntnis gesetzt hat. „Die Interessensvertretung der Menschen mit Behinderung wird selbstverständlich auch um eine Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens ersucht. Da mir die Einschätzung der Interessensvertretung als beratendem Gremium der Wiener Landesregierung aber besonders wichtig ist“, übermittelt sie den Entwurf zwei Arbeitstage vor dem Begutachtungsbeginn.

Stadträtin Wehsely erläuterte in einer Presseaussendung die Ziele des Gesetzes, welches angeblich noch heuer beschlossen werden soll.

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