Begutachtungsentwurf für Wiener Chancengleichheitsgesetz vorgelegt

Nun liegt der Gesetzesentwurf im Volltext vor. Die nächsten sechs Wochen wird die Öffentlichkeit gebeten, Anmerkungen zum Gesetzesentwurf zu übermitteln.

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Soeben wurde auf der Homepage der Seite im Bereich „Entwürfe von Wiener Landesgesetzen und Verordnungen“ das „Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien (Chancengleichheitsgesetz Wien – CGW)“ zur Begutachtung online gestellt.

Bis 17. August 2009 sind alle Interessierten aufgefordert, zu dem Gesetz Stellung zu nehmen und Anmerkungen an die Magistratsabteilung 40 post-sre@ma40.wien.gv.at zu übermitteln.

Stadträtin schreibt der Wr. Interessensvertretung

Der Entwurf wurde hinter dem Rücken der Betroffenen entwickelt und – unterschiedlichen Quellen zufolge – mehr als ein Jahr magistratsintern erstellt.

In einem erläuternden Schreiben (Hof/Bab 1055/2009) begründet die Wiener Sozialstadträtin Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) die Schaffung des Gesetzes damit, dass das „das derzeit gültige Wiener Behindertenhilfegesetz aus dem Jahr 1986 stammt und der modernen Behindertenpolitik in Wien in sprachlicher und auch inhaltlicher Hinsicht nicht mehr gerecht wird“.

Auf den Ausschluss von behinderten Menschen und deren Organisationen geht die Stadträtin nur am Rande ein, wenn sie schreibt: „Erstellt wurde der vorliegende Entwurf durch eine Gruppe von ExpertInnen der Behindertenhilfe.“

Sie hält aber fest: „Die Interessensvertretung der Menschen mit Behinderung wird selbstverständlich auch um eine Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens ersucht. Da mir die Einschätzung der Interessensvertretung als beratendem Gremium der Wiener Landesregierung aber besonders wichtig ist“, übermittelt sie den Entwurf zwei Arbeitstage vor der Begutachtungsfrist.

Stadträtin Wehsely kündigt an, dass die „Mitglieder der Interessensvertretung die Möglichkeit einer ausführlichen, persönlichen Information zu den Inhalten des Gesetzes“ erhalten werden und sie sieht „den Anregungen der Interessensvertretung mit großem Interesse entgegen“, schreibt sie abschließend.

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