Auch Buchingers Armenförderung stößt auf Kritik

In der Sache ist gründlich der Wurm drinnen. Nichts was die Regierung in den letzten Wochen gemacht hat, hat Hand und Fuß. Nun laufen die Pensionistenverbände gegen die Förderrichtlinien bei der Hausbetreuung Sturm.

kein Geld
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Die von SPÖ und ÖVP geplante Regelung im Bereich Pflege kann guten Gewissens als Pfusch angesehen werden. Kaum eine in der Öffentlichkeit verkündigte Einigung hält. Und das ist gut so, weil die bisherigen „Lösungen“ – und sogar Gesetzesbeschlüsse (!) alle so geizig konzipiert waren, dass man einfach nachbessern muss, bevor sie überhaupt in Kraft treten.

Ein Rückblick:

Förderung durch die Bundesländer

Buchinger setzt auf die Hilfe der Länder. Das könnte eine trügerische Hoffnung sein. Denn kaum war das neue Pflegemodell des SPÖ-Sozialministers präsentiert, erklärten Ländervertreter schon, dass sie nicht mehr beisteuern könnten. Als erste meldeten sich die SPÖ-geführten Länder Steiermark, Burgenland und Wien.

Selbstständige Betreuungskräfte

Zuerst das Desaster um die selbstständigen Betreuungskräfte. Wochenlange Diskussionen in den Medien; ein ordentlicher Streit in der Regierung. Und dann wird es doch ermöglicht.

Personenkreis

Auch der Personenkreis, der gefördert werden soll, war ein Zankpunkt. Zuerst nur ab der Pflegegeldstufe 5 geplant – und so auch im Parlament beschlossen – ist nun auch hier alles anders. Es soll ab der Stufe 3 – allerdings mit Einschränkungen – Förderungen geben. Die von Buchinger konzipierte Förderung ist eine einkommens- und vermögensabhängige Förderung (Stichwort: Armenförderung).

Förderung der Betroffenen

Der nächste Konflikt ist nun aufgebrochen; dieses Mal kann sich aber Buchinger nicht auf Bartenstein ausreden. Seine geplante Förderung der „Betreuung daheim“ ist eine Armenförderung; ein Almosen für Bedürftige.

„In den Richtlinien, die wir vorbereitet haben, sind eine Fülle von Rahmenbedingungen formuliert, unter anderem dass eine Vermögensgrenze von 5.000 Euro eingezogen wird. Wer ein höheres Vermögen hat, muss zuerst dieses Vermögen einsetzen, bevor er eine öffentliche Förderung erhalten kann“, erläutert Buchinger im Ö1 Morgenjournal vom 14. Juni 2007.

Details werden im Internet bei der „Plattform für pflegende Angehörige“ des Sozialministeriums veröffentlicht.

„Der Seniorenbund lehnt die Grenze von 5.000 Euro ab, am besten gibt es überhaupt keine Grenze, falls unvermeidlich, aber jedenfalls eine über 20.000 Euro hinaus. Wir fordern weiters, dass das Grundvermögen überhaupt nicht angegriffen wird! Wir erwarten, dass dieser Alleingang von Buchinger korrigiert wird“, stellt Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes, NR-Präsident a.D. Dr. Andreas Khol, klar. Die derzeitige Regelung sei „unzumutbar“.

Der Präsident des SPÖ-Pensionistenverbandes, Karl Blecha, geht sogar noch weiter und stellt sich im Gespräch mit der APA gegen jegliche Vermögensgrenzen. Denn es wäre ein „Unfug sondergleichen“, wenn man „ein Sozialfall sein müsste, um Pflege daheim gefördert zu bekommen“. Außerdem sei eine derartige Grenze kaum überprüfbar. Dass es bei der stationären Pflege solche Regelungen gibt, sei etwas anderes. Denn dort sei die Förderung durch die öffentliche Hand wesentlich höher als bei jenen für die Betreuung daheim, die maximal bei 800 Euro im Monat liegt, so Blecha im Kurier.

„Das heißt wohl für viele: Her mit dem Notgroschen, der fürs Lebensende bereit liegt. Nicht viel mehr als der Betrag für ein Durchschnittsbegräbnis (in Wien sind das 4500 Euro) darf übrig bleiben“, schreibt Magdalena Rauscher-Weber in ihrem Kommentar „Würdelos“.

Ex-ÖVP-Sozialsprecher Feurstein – einer der Mitverhandler der im Jahr 1993 in Kraft getretenen Pflegevorsorge – kritisiert die Einbeziehung des Vermögens als „unmenschliche, unzumutbare“ Härte.

Die geplante Vermögensanrechnung bei der Förderung der 24-Stunden-Pflege zu Hause sei „inakzeptabel“. Es könne nicht sein, „dass Pflegebedürftige erst zu Sozialfällen werden müssen, bis sie Unterstützung bekommen“, meint etwa Martin Schenk von der Armutskonferenz (Österreichisches Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung) im Standard.

„Am 19. Juni 2007 soll sie dann dem Behindertenbeirat vorgelegt werden, danach sollen die Richtlinien erlassen werden“, berichtet der Kurier, der auch jene Zeitung ist, in der am 15. Juni die Eckpunkte der Förderung als Inserat des Sozialministeriums abgedruckt waren. Wie sich Buchinger bisher die Einbeziehung der Betroffenen vorstellt, wird auch hier wieder sichtbar. Man informiert sie – meist im nachhinein – und behauptet, man habe sie einbezogen. Anders ist es wohl nicht zu erklären, dass man vorher Inserate schaltet und dann erst den Betroffenen die Richtlinien vorlegt.

Aber der Widerstand gegen eine allfällige Einkommensabhängigkeit ist schon länger bekannt.

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