AKNÖ: Pflegegeldeinstufung für Kinder unbrauchbar

Kindern mit erhöhtem Pflegebedarf steht Pflegegeld zu. Die Einstufung, in welcher Höhe es ausbezahlt wird, gestaltet sich allerdings schwierig.

Fragen rund ums Bundespflegegeldgesetz
Scharl, Magdalena

Die NÖ Arbeiterkammer kritisiert das derzeitige System als realitätsfern, weil es sich an den Bedürfnissen der Erwachsenen orientiert. Die AKNÖ begrüßt, dass die Sozialreferenten der Länder sich geeinigt haben und eine Arbeitsgruppe bis Jahresende eine Änderung des Bundespflegegeldgesetzes und der Ländergesetze ausarbeiten wird.

„Vergesst in der Pflegegelddebatte nicht auf die Kinder“, fordert Michael Redtenbacher von den politisch Verantwortlichen im Land. Der Niederösterreicher ist Vater einer dreieinhalbjährigen Tochter, die am Rett-Syndrom leidet. Die schwerwiegende Entwicklungsstörung beruht auf einem genetischen Defekt und bewirkt, dass das Mädchen weder gehen, sprechen, selbst essen noch sich allein umdrehen kann. Es leidet an epileptischen Anfällen, die Atemwege sind stark verschleimt und es braucht intensive Betreuung. Trotzdem wurde es vom Amtsarzt nur mit Pflegestufe 2 eingestuft. „Unser Kind braucht uns rund um die Uhr. Die Pflegegeldstufe 2 ist unzureichend. Das Korsett der Einstufungen ist zu eng“, sagt der Vater.

Pflegegeldeinstufung für Erwachsene gemacht

Pflegestufe 2 bedeutet, dass 75 Stunden an Betreuung und Hilfe pro Woche zuerkannt werden. In Wirklichkeit sind aber wesentlich mehr Stunden notwendig.

Sozialrechtsexperte Mag. Josef Fraunbaum dazu: „Ich kann die Kritik von Herrn Redtenbacher nachvollziehen. Die Pflegegeldeinstufung ist für Erwachsene gemacht, für Kinder ist sie wenig brauchbar. Die konkrete Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern gestaltet sich schwierig, obwohl es als Arbeitsbehelf einen sogenannten Kinderbogen gibt. Die Schwierigkeit liegt darin, dass bei Kindern nur jenes Ausmaß an Pflege berücksichtigt wird, das behinderungsbedingt notwendig ist und über das normale Maß der Pflege, die jedes Kind braucht, hinausgeht.“

Die Hilfe, welche die derzeitige Einstufungsverordnung zugesteht, besteht überwiegend aus hauswirtschaftlichen Verrichtungen wie Einkaufen, Wohnungsreinigung oder Wäschepflege, die für Kinder nicht relevant sind. Als Hilfsbedarf bleibt daher nur die Begleitung, die das Kind für Wege zur Therapie oder zum Arzt braucht. Familie Redtenbacher wird bei Stufe 2 eine Mobilitätshilfe für 10 Stunden im Monat zugestanden. Dieses Quantum wird bereits in einer Woche erfüllt. Für die Körperpflege, die über das normale Maß hinausgeht, sind 15 Stunden im Monat vorgesehen. Ebenfalls zu wenig, denn das Kind muss rund um die Uhr gepflegt werden.

„Für kindgerechte Einstufungskriterien fehlen uns derzeit die gesetzlichen Voraussetzungen. Sozialminister Buchinger und die SozialreferentInnen der Länder haben bereits Bereitschaft für eine Änderung signalisiert. Die Bundesländer müssen Änderungen durchführen und bereit sein, einen Mehraufwand zu übernehmen“, sagt AKNÖ-Präsident Staudinger.

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