AKNÖ fordert Landtag auf, Mindestsicherungsnovelle zu korrigieren

AKNÖ-Wieser: "Weniger Mindestsicherung für Menschen mit Behinderung ist diskriminierend"

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Die AKNÖ erneuert ihren Appell an den Niederösterreichischen Landtag, auf seiner Sitzung am 3. Oktober die Novelle des niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes nicht in der geplanten Form zu beschließen.
Auch nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf würden Menschen mit Behinderung, die eine erhöhte Familienbeihilfe beziehen, weniger Mindestsicherung bekommen als Menschen ohne. AKNÖ-Vizepräsident Markus Wieser erinnert den Landtag daran, dass „Gesetze alle Menschen gleich behandeln müssen, egal ob mit Behinderung oder ohne.“

„Der geplante und für Menschen mit Behinderung benachteiligende Gesetzesentwurf darf so nicht beschlossen werden“, appelliert AKNÖ-Vizepräsident Markus Wieser an den Landtag. Die Novelle sehe trotz heftiger Kritik der AKNÖ und vieler anderer Institutionen wie der ÖAR (Dachorganisation der Behindertenverbände), Volksanwaltschaft und des Behindertenanwaltes weiter vor, dass Menschen mit Behinderung, die eine erhöhte Familienbeihilfe beziehen, weniger Mindestsicherung bekommen sollen als Menschen ohne. Bei der Berechnung der Ansprüche würde das Land für behinderte Menschen, die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, einen eigenen – niedrigeren – Richtwert ansetzen. „Das stellt Menschen mit Behinderung schlechter. Gesetze müssen aber alle Menschen gleich behandeln“, kritisiert Wieser. „Diese Punkte müssen korrigiert werden, wenn notwendig mit weiteren Gesetzesinitiativen.“

Deutliche UN-Kritik an Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

In seiner Kritik beruft sich der AKNÖ-Vizepräsident auch auf den jüngsten UNO-Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderung in Österreich. Der Bericht kritisiert deutlich, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hierzulande nur mangelhaft umgesetzt wird. Außerdem sehe die Bundesverfassung ein Gleichbehandlungsgebot vor. „Wenn diese Menschen schon im privaten Bereich häufig behindert werden, etwa am Arbeitsplatz, muss das Land Niederösterreich dem bei der Mindestsicherung nicht noch eines drauf setzen“, sagt Wieser. „Ich verstehe, dass öffentliche Budgets nicht unendlich groß sind. Aber hier sparen, heißt bei den Ärmsten sparen. Das kann man nur ablehnen“.

Mit dem Appell erneuern alle Fraktionen in der Niederösterreichischen Arbeiterkammer eine Aufforderung, die als Brief an alle niederösterreichischen Landtagsabgeordneten ergangen ist: „Stimmen Sie dieser Verlängerung der Diskriminierung nicht zu!“

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