Änderungen im Gleichbehandlungs- und Behindertengleichstellungsrecht in Begutachtung

Geringfügige Änderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes und Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes geplant.

Ansicht Behindertengleichstellungsgesetz
BIZEPS

Das Sozialministerium hat heute eine „Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes, des GBK/GAW-Gesetzes, des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes“ in Begutachtung geschickt.

Stellungnahmen können bis 24. September 2012 abgegeben werden.

Der größte Teil der geplanten Änderungen betrifft das Gleichbehandlungsgesetz (alle Diskriminierungsbereiche außer Behinderung).

Doch auch im Behindertengleichstellungsrecht sind geringfügige Änderungen geplant. Konkret wird erwähnt:

  • Harmonisierung bei der Definition von Belästigung im Behindertengleichstellungsrecht,
  • Verankerung der Verpflichtung des/der Bundesministers/Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mindestens 1 mal jährlich Nichtregierungsorganisationen zu einem Gespräch betreffend der Bekämpfung von Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen einzuladen.

Erläuterungen

Im Begutachtungsexemplar wird im Teil Erläuterungen erklärt, was damit gemeint ist.

Zur Harmonisierung wird ausgeführt: „Im Behindertengleichstellungsrecht soll die Anhebung der Schutzniveaus analog umgesetzt werden, insbesondere betreffend Berufsberatung, Berufsbildung, berufliche Weiterbildung und Umschulung, bei selbständiger Erwerbstätigkeit und betreffend die Wirksamkeit des Schadenersatzes. Der Begriff Belästigung im Behindertengleichstellungsrecht soll mit dem des Gleichbehandlungsrechts harmonisiert werden.“

Zum nun verpflichtenden Dialog wird erläutert: „Der bereits derzeit regelmäßig stattfindende Dialog des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin mit Vertreter/inne/n von Nichtregierungsorganisationen zu Themen der Gleichbehandlung soll nunmehr im Gesetz verankert werden, im Falle der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen soll diese Verpflichtung dem Bundesminister / der Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zukommen.“

Evaluierungsergebnisse nicht berücksichtigt

Enttäuschend ist, dass in diesem Begutachtungsentwurf die Ergebnisse der Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechts (Dokument) nicht eingearbeitet sind.

Substantiell enthält der Entwurf daher keine Verbesserungen, wie das schon lange geforderte Beseitigungsrecht bei Barrieren oder eine ebenfalls notwendige Erweiterung des Verbandsklagerechts.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich