Änderung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes in Kraft

Im Artikel 105 des Budgetbegleitgesetzes 2011 wurde eine Veränderung des Behindertengleichstellungsgesetzes festgeschrieben, die heute am 1. Jänner 2011 in Kraft getreten ist.

Ansicht Behindertengleichstellungsgesetz
BIZEPS

Groß war die Aufregung als bekannt wurde, dass auf Initiative von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) ein Gesetzesvorschlag erarbeitet wurde, der das Erreichen der im Behindertengleichstellungsgesetz festgeschriebenen Barrierefreiheit um weitere vier Jahre hinauszuzögern ermöglichte.

Die Kritik an der Verschlechtung des Behindertengleichstellungsgesetzes hielt bis zur Beschlussfassung im Nationalrat an und die ÖAR nannte die Veränderung „menschenverachtend„.

Seit 1. Jänner 2011 in Kraft

Der Artikel des Budgetbegleitgesetz 2011 änderte das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wie folgt:

  1. Dem § 8 Abs. 2 wurden folgende Sätze angefügt: „Alle Bundesministerien, der Präsident bzw. die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes, des Rechnungshofes, des Nationalrates und des Bundesrates sowie die Volksanwaltschaft haben den für ihren Zuständigkeitsbereich bis 31. Dezember 2010 erstellten Teiletappenplan auf ihrer Homepage kundzumachen. Wenn der Teiletappenplan kundgemacht ist, liegt eine mittelbare Diskriminierung im Sinne des § 5 Abs. 2 wegen baulicher Barrieren in vom Bund genutzten Gebäuden nur vor, soweit die Beseitigung der Barrieren in diesem Teiletappenplan vorgesehen ist und bis zum 31. Dezember 2019 noch nicht umgesetzt wurde.“
  2. Im § 19 wurde folgender Abs. 1c eingefügt: „(1c) § 8 Abs. 2 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“

BIZEPS führt seit Jahren eine Dokumentation des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, die den jeweils geltenden Text, die einzelnen Novellen sowie die Erläuterungen des Gesetzgebers enthält. Die Änderungen wurden heute umgehend eingearbeitet.

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